Finanzverwaltung: Elektronische MwSt-Erklärung verbindlich ab 1. Juli
Freitag, 27.06.2014.
14:59
Die Mehrwertsteuer-Erklärungen sollten ab dem 1. Juli ausschließlich online abgegeben werden, teilte die serbische Finanzverwaltung auf ihrer Webseite mit.
- Wenn Unregelmäßigkeiten oder Rechenfehler in der Steuererklärung entdeckt werden, werden Steuerzähler darüber in elektronischer Form benachrichtigt. Die Steuererklärung ist abgegeben, wenn man eine Bestätigung der formalen Richtigkeit und Genauigkeit der Angaben sowie die Identifikationsnummer der Anmeldung empfängt - heißt es auf der Webseite der Finanzverwaltung.
Um sich auf die elektornische Steueranmeldung völlig umzustellen muß man im Anmeldeformular bestimmte Felder zugeben, heißt es auf der Webseite www.poreskauprava.gov.rs.
Verändert wurde teilweise jener Teil der Steuererklärung, der Angaben über Steuerzähler enthält. Der Teil mit Angaben von Bedeutung für die Bestimmung der Steuerschuld blieb unverändert.
Die MwSt-Erklärung und veränderte Anmeldung lassen sich auf dem Portal der Finanzverwaltung abgeben - in HTML-Form oder durch Ausfüllen eines Formulars mit Hilfe eines Anwendeprogramms auf dem Portal.
Poreska uprava Srbije

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