Buchhalter erinnert: Frist für die Rückkehr zu monatlichen MwSt-Zahlungen läuft am 15. Januar ab
Quelle: eKapija
Freitag, 10.01.2014.
11:55


MwSt-pflichtige Unternehmen in Serbien sollen spätestens bis 15. Januar dieses Jahres die Rückkehr zu monatlichen Zahlungen von der Finanzverwaltung beantragen. Das gilt für Steuerpflichtige, die MwSt bisher vierteljährlich entrichtet haben, erinnern Buchhalter.
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