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Gmail-Nutzer haben keinen Anspruch auf Privatsphäre

Quelle: Blic Freitag, 16.08.2013. 10:07
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Podeli

Google hat in einem im Juni eingereichten und erst jetzt bekannt gewordenen Schriftsatz klargestellt, dass Nutzer, die via Gmail E-Mails senden oder empfangen, nicht erwarten dürfen, dass ihre Nachrichten privat bleiben. Mit diesem Argument will der Internetkonzern die Abweisung einer Sammelklage erreichen, die ihm Data-Mining vorwirft.

In seinem Schriftsatz beruft sich Google unter anderem auf eine 1979 vom US Supreme Court bestätigte Entscheidung, die die Sammlung elektronischer Kommunikation ohne Gerichtsbeschluss erlaubt. "So wie der Absender eines Briefs an einen Geschäftspartner nicht überrascht sein darf, dass der Assistent des Empfängers den Brief öffnet, können Nutzer, die webbasierte E-Mails verwenden, nicht überrascht sein, dass ihre Nachrichten vom E-Mail-Provider des Empfängers bei der Auslieferung verarbeitet werden", schreibt Google. "Tatsächlich hat 'eine Person' bei der freiwilligen Weitergabe von Informationen an einen Dritten keinen Anspruch auf Privatsphäre."

Die Kläger unterstellen, dass das automatische Scannen von E-Mails durch Google ein illegales Abhören ihrer elektronischen Kommunikation ohne ihre Zustimmung darstellt. Google, das E-Mails scannt, um Spam auszufiltern und zielgerichtete Anzeigen auszuliefern, behauptet, dass die Nutzer diesem Verfahren im Austausch für die Bereitstellung des E-Mail-Diensts zugestimmt hätten. Andere Gerichte hätten bereits bestätigt, dass alle E-Mail-Nutzer "zwangsläufig stillschweigend die automatische Verarbeitung ihrer E-Mails" genehmigt hätten, heißt es weiter in dem Schreiben.

Die Verbraucherschutzorganisation Consumer Watchdog bewertet Googles Erklärung als"verblüffendes Eingeständnis". Sie warnte zudem Anwender, denen der Schutz ihrer Privatsphäre wichtig sei, vor der Nutzung von Googles E-Mail-Diensten.

Schon bei seiner Einführung 2004 war Googles E-Mail-Dienst als herber Eingriff in die Privatsphäre von Internetnutzern kritisiert worden. Rechtsexperten und Datenschützer zugleich behaupteten, es sei illegal, den Text einer E-Mail zu scannen, um Kunden gezielt mit Werbung zu versorgen.

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