Stempel im Pass unnötig ab 2017 - "Intelligente Grenzen" für mehr Mobilität und Sicherheit
Montag, 04.03.2013.
01:04
Anstatt wie bisher zu warten, bis sie einen Stempel in den Pass bekommen, erwartet serbische Bürger, die oft in die EU fahren, eine erheblich einfachere und schnellere Passkontrolle ab 2017, berichtete am Freitag (1. März 2013) das Portal EurAcitv Srbija.
Die Nutzung neuester Technologien bringt die EU einem moderneren und effizienteren Grenzmanagement ein gutes Stück näher. Die Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket zum Thema „intelligente Grenzen“ vorgelegt, mit dem die Grenzkontrollverfahren für Einreisende in die EU beschleunigt, vereinfacht und verbessert werden sollen. Das Paket umfasst ein Registrierungsprogramm für Reisende (RTP) und ein Einreise-/Ausreisesystem (EES), die Vielreisenden aus Drittländern die Einreise über die Außengrenzen des Schengen-Raums erleichtern und die Sicherheit der EU-Grenzen erhöhen werden.
"Durch den Einsatz neuer Technologien wird Bürgerinnen und Bürgern aus Drittländern, die in die EU einreisen wollen, ein reibungsloserer und rascherer Grenzübertritt ermöglicht. Unser Ziel ist es, ausländischen Reisenden den Zugang zur EU zu erleichtern. Dies liegt nicht nur im Interesse der Reisenden, sondern auch im Interesse der EU-Wirtschaft. So haben ausländische Reisende allein 2011 schätzungsweise 271 Mrd. EUR zu unserer Wirtschaftsleistung beigetragen. Außerdem wird die Modernisierung unserer Systeme für mehr Sicherheit sorgen, da irreguläre Grenzübertritte verhindert und Überschreitungen der zulässigen Aufenthaltsdauer aufgedeckt werden", so Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres.
Ein Registrierungsprogramm für Reisende (RTP) wird sicherheitsgeprüften Vielreisenden aus Drittländern die Möglichkeit geben, mit vereinfachten Grenzkontrollen in die EU einzureisen. Schätzungen zufolge werden jährlich 5 Millionen legale Drittlandsangehörige dieses neue Programm bei der Einreise in die EU nutzen. Im Rahmen des RTP werden an wichtigen Grenzübergängen automatische Grenzkontrollsysteme (d. h. automatische Gates) eingesetzt, etwa an Flughäfen, die sich diese moderne Technologie zunutze machen. Dadurch können registrierte Reisende sehr viel schneller abgefertigt werden als heute.
Bei Geschäftsreisenden, Zeitarbeitskräften, Wissenschaftlern und Studierenden sowie Drittstaatsangehörigen mit enger Verwandtschaftsbeziehung zu EU-Bürgern oder Wohnsitz in EU-Nachbarregionen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie die Grenze zur EU mehrmals im Jahr übertreten. Indem ihnen die Einreise in die EU so leicht wie möglich gemacht wird, können die Attraktivität Europas als Reiseziel gesichert und das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum gefördert werden.
Mit einem Einreise-/Ausreisesystem (EES) werden Zeitpunkt und Ort der Einreise und Ausreise von Drittstaatsangehörigen erfasst. Anstelle des heutigen manuellen Verfahrens wird das neue elektronische System die zulässige Dauer eines Kurzaufenthalts automatisch berechnen und einen Warnhinweis an die nationalen Behörden generieren, wenn bis zum Ablauf der Aufenthaltsdauer keine Ausreise erfolgt ist. Auf diese Weise trägt das System auch dazu bei, das Problem einer Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer bei Kurzzeitvisa anzugehen.
Bei der Kontrolle von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der EU stützen sich die Mitgliedstaaten heute hauptsächlich auf die im Reisedokument enthaltenen Stempel. Dieses Verfahren kostet viel Zeit, liefert keine zuverlässigen Daten über Grenzübertritte, ermöglicht keine praktikable Aufdeckung von Aufenthaltsdauer-Überschreitungen und bietet keine effiziente Lösung für den Fall, dass Reisedokumente verloren gehen oder zerstört werden. Außerdem werden die EU-Mitgliedstaaten den ständig wachsenden Strom von Reisenden in die und aus der EU mit den heutigen Systemen nicht bewältigen können. So dürfte die Zahl der Reisenden allein an den Flughäfen bis zum Jahr 2030 um 80 % von 400 Millionen im Jahr 2009 auf 720 Millionen anschwellen.
Die heutigen Vorschläge gehen auf eine Mitteilung von 2011 zurück, die eine Diskussion zwischen den EU-Organen und -Behörden über die Implementierung neuer Systeme mit Blick auf deren Mehrwert, technologische und datenschutzrelevante Auswirkungen und Kosten in Gang setzte.
Als Nächstes werden nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Gesetzgebungsvorschläge zum RTP und zum EES aufgenommen. Nach Verabschiedung der Rechtsakte durch die beiden gesetzgebenden Organe werden die Systeme eingerichtet, damit sie möglichst 2017 oder 2018 in Betrieb gehen können.

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