SOJAPROTEIN: Nicht-einverstandene Aktionären müssen nicht an der Hauptversammlung teilnehmen
Donnerstag, 13.12.2012.
16:40
Anlässlich der bevorstehenden außerordentlichen Aktionärsversammlung gab das Unternehmen "Sojaprotein" aus Becej bekannt, dass man Bedingungen für nicht-einverstandene Aktionäre präzisiert hat, so dass sie den Ankauf der Aktien verlangen können.
Im Einklang mit den gültigen Regeln informierte "Sojaproteine" alle Aktionäre über die Bereitschaft "alle nicht-einverstandene Aktionäre auszuzahlen, sowohl jene, die der Sitzung beiwohnten oder in der Abwesenheit stimmten (sie waren dagegen oder haben sich der Stimme enthalten) und demnächst den Ankauf ihrer Aktien forderten, als auch jene, die nur auf dem Ankauf ihrer Aktien bestehen".
Nicht-einverstandene Aktionäre können den Ankauf ihrer Aktien innerhalb von 15 Tagen nach der Versammlung bzw. spätestens bis 9. Januar 2013 fordern.
Das gilt für Aktionäre, die am 15. Dezember in der Evidenz des Zentralregisters für Wertpapiere sind.
Aktien von "Sojaprotein" an der Belgrader Börse nahmen in den letzten Tagen enorm zu, was als Folge der anberaumten Hauptversammlung erklärt wird. Aktionäre, die mit den Entscheidungen der Aktionärsversammlung nicht einverstanden sind, können den Ankauf ihrer Anteile zum Preis von 827 Dinar je Aktie verlangen.

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