Getönte Scheiben verboten - Neue Regeln für Kraftfahrzeuge in Kraft getreten
Freitag, 04.05.2012.
21:37
Das abgeänderte Regelbuch für Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehr in Serbien, das, unter anderem, getönte Kfz-Scheiben betrifft, trat heute in Kraft.
Die Regeln betreffen die Kraftfahrzeuge im Besitz der Staatsbehörden nicht, erklärte er Leiter der Behörde für Verkehrssicherheit Stojadin Jovanović in einem Interview für "Tanjug".
- Das neue Regelbuch erweitert die Fläche, die verdunkelt werden darf, von 25 auf 30% für vordere Seitenscheiben, während hintere Seitenscheiben bis zu 100% getönt werden dürfen - so Jovanović.
Die Frontscheibe darf aber nicht nachgetönt werden. Solches Kraftfahrzeug wird für technisch gestört gehalten. Es gibt keine Beschränkungen für andere Scheiben.
Das neue Regelbuch erlaubt dem Kfz-Besitzer, keine Ersatzglühbirne zu haben, sagte er. Das ist eine der Neugikeiten im Regelbuch, sagte er.
Alle Lastkraftwagen von 3,5-5 t haben eine Frist von 12 Monate für den ein Bau eines digitalen Tachografs. Das wurde früher nur von Lkws über 5 t verangt.
Der Gesetzgeber sah zunächst vor, dass alle Trainingsfahrzeuge ab dem 1. Juli mit einem Tachograf versehen werden. Man hat auf diese Regel verzichtet.
Es gibt keine Neuigkeiten bezüglich der Kindersitze in Autos, erklärte der Leiter der Behörder für Verkehrssicherheit.
Agencija za bezbednost saobraćaja Beograd

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