Italien kritisiert serbische Steuervergünstigungen: Es handelt sich um ein privilegiertes System
Quelle: eKapija
Sonntag, 16.08.2026.
21:28
Sonntag, 16.08.2026.
21:28
(FotoPexels/Pixabay)
Die italienische Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) erließ die Verfügung Nr. 135/2026, und KPMG, eines der weltweit größten Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen, veröffentlichte eine Analyse dieser Entscheidung. Laut dieser Analyse fällt die serbische zehnjährige Befreiung für qualifizierte Investitionsprojekte unter die italienischen Regelungen zu steuerlichen Sonderbehandlungen, die für die Anwendung der Beteiligungsbefreiung bzw. der PEX-Regelung relevant sind.
So funktioniert die serbische Steuervergünstigung:
Serbien ermöglicht es Großinvestoren, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zehn Jahre lang von der Körperschaftsteuer befreit zu sein. Die Steuervergünstigung nach Artikel 50a des Körperschaftsteuergesetzes bezieht sich auf Investitionen von über einer Milliarde Dinar in Sachanlagen und die unbefristete Einstellung von mindestens 100 neuen Mitarbeitern.
Dies ist eine der bekanntesten Steuervergünstigungen, die Serbien zur Anwerbung großer Investitionsprojekte genutzt hat.
Was bedeutet die Entscheidung Italiens?
Das italienische System der Beteiligungsbefreiung (PEX) ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen 95 Prozent der Kapitalgewinne aus dem Verkauf einer qualifizierten Beteiligung von der Besteuerung zu befreien.
Eine der Voraussetzungen für die Anwendung dieser Regelung ist jedoch der Steuerstatus des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird.
Die italienische Steuerbehörde Agenzia delle Entrate ist zu dem Schluss gekommen, dass die serbische zehnjährige Befreiung eine privilegierte Steuerregelung darstellt, aufgrund derer die PEX-Befreiung nicht auf Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Anteilen angewendet werden kann. KPMG stellt außerdem fest, dass bestimmte Übergangsbestimmungen des italienischen Haushaltsgesetzes von 2018 für solche Kapitalgewinne nicht gelten.
Serbien bereitet bereits die Abschaffung der zehnjährigen Steuerbefreiung vor
Dieser Fall ereignet sich zu einem Zeitpunkt, an dem Serbien bereits Änderungen am System der Steuervergünstigungen vorbereitet.
Die vorgeschlagenen Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes sehen die Streichung von Artikel 50a vor, d. h. die Abschaffung der Möglichkeit, diese zehnjährige Steuerbefreiung für Neuinvestitionen in Anspruch zu nehmen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Gleichzeitig enthält der Vorschlag Übergangsregelungen für Steuerpflichtige, die den Anspruch auf die Vergünstigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erworben haben. Diese ermöglichen die weitere Nutzung bereits erworbener Rechte gemäß den geltenden Bestimmungen.
Diese Änderungen erfolgen im Rahmen der Angleichung des serbischen Systems an internationale Regeln zur Mindestbesteuerung und zur Behandlung von Steuervergünstigungen.
Branislava Petrović
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Agenzia delle Entrate
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