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Strenge Maßnahmen in Jagdgebieten und Wäldern aufgrund der Afrikanischen Schweinepest – Geldstrafen von bis zu 3 Millionen Dinar

Quelle: eKapija Dienstag, 21.07.2026. 08:12
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Podeli
Abbildung (FotoSteve Oehlenschlager/shutterstock.com)Abbildung
Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Serbien zu verhindern, hat das Ministerium für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft neue Anweisungen für Jagdgebiete und Wälder im ganzen Land erlassen.

Wie das Ministerium mitteilt, sind alle Nutzer von Jagdgebieten, staatlichen Wäldern und Privatwäldern verpflichtet, die Maßnahmen unverzüglich, konsequent und ausnahmslos umzusetzen.


Systematische Suche in Wäldern und Jagdgebieten

Der Zugang und die Bewegungsfreiheit in den Jagdgebieten, die sich in Risikogebieten befinden, sind eingeschränkt. Ausgenommen sind Beamte und Personen, die Jagd-, Forst-, Veterinär- und andere notwendige Aufgaben wahrnehmen. Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist dabei obligatorisch.

Das Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Nutzer der Jagdgebiete die Suche nach toten Wildschweinen verstärken müssen.

- Die Suche erfolgt systematisch in festgelegten Zonen, die innerhalb von sieben Tagen kontrolliert werden müssen. Es werden tägliche Aufzeichnungen geführt und Berichte an die zuständigen regionalen Krisenzentren übermittelt - heißt es in der Mitteilung.

- Wildschweine spielen eine bedeutende Rolle bei der Verbreitung und dem Erhalt des Afrikanischen Schweinepestvirus in der Natur. Daher sind die systematische Suche im Gelände, die unverzügliche Meldung jedes gefundenen toten Tieres und die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung - so Landwirtschaftsminister Prof. Dr. Dragan Glamočić.

Er erklärte, dass das Afrikanische Schweinepestvirus über Schuhe, Kleidung, Ausrüstung und Fahrzeuge übertragen werden kann. Aus diesem Grund sei es notwendig, die Bewegungsfreiheit in infizierten und gefährdeten Gebieten einzuschränken und gründliche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen.

- Ziel dieser Maßnahmen ist es nicht, das Leben und die Arbeit in den Wäldern und Jagdgebieten zu unterbinden, sondern die Übertragungswege des Virus zu stoppen, Hausschweine zu schützen und unsere Schweinehaltung zu erhalten - sagte Glamočić.

Wildschwein (FotoPixabay / bernswaelz)Wildschwein
Die Bekanntmachung besagt außerdem, dass jedes gefundene tote Wildschwein oder dessen Teile unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Stunden, dem zuständigen Tierarzt oder Veterinärinspektor gemeldet werden müssen.

Bei der Meldung sind die geografischen Koordinaten oder eine genaue Beschreibung des Fundorts anzugeben. Die Kadaver dürfen weder selbstständig behandelt noch vor Eintreffen der zuständigen Behörden und der Probenentnahme bewegt werden.

Dieselbe Verpflichtung gilt laut Landwirtschaftsministerium für jedes Wildschwein, das zu Diagnosezwecken oder zur sanitären Keulung erlegt wurde.


Reduzierte Keulung in Risikogebieten

Die Tötung muss spätestens innerhalb von zwei Stunden der Veterinärinspektion gemeldet werden, damit Proben entnommen und Laboruntersuchungen durchgeführt werden können.

In Risikogebieten wird eine reduzierte Keulung von Wildschweinen, insbesondere geschlechtsreifen Weibchen, durchgeführt, um die Population schnell zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus zu stoppen.

Die Jagd wird ausschließlich auf Grundlage einer tierschutzrechtlichen Risikobewertung und unter Aufsicht der Veterinär- und Jagdaufsicht durchgeführt.

In infizierten und gefährdeten Waldgebieten sind Beweidung, Weidehaltung von Nutztieren, das Sammeln von Waldfrüchten, Pilzen, Heilkräutern, Schnecken und anderen Produkten verboten. Auch das Aufstellen von Zelten und provisorischen Bauten, das Errichten von Lagern, das Versammeln von Bürgern sowie die Nutzung von Kraftfahrzeugen abseits der dafür vorgesehenen Straßen sind untersagt.


Vorsichtsmaßnahmen für die Bevölkerung

Der Aufenthalt in gesperrten und verbotenen Waldgebieten, umzäunten Jagdrevieren, Baumschulen und auf Flächen, auf denen forstwirtschaftliche Arbeiten durchgeführt werden, ist untersagt.

Nutzer und Eigentümer von Wäldern sind verpflichtet, den Zugang für Dritte gemäß der Einschätzung der Veterinärbehörden einzuschränken oder vollständig zu verweigern und gut sichtbar Hinweisschilder über geltende Verbote und Maßnahmen anzubringen.


Abbildung (FotoDusan Petkovic/shutterstock.com)Abbildung
Alle Personen, die diese Gebiete in dienstlicher Funktion betreten, müssen ihre Schuhe, Ausrüstung und Fahrzeuge reinigen und desinfizieren.


Strafverfahren bei Verstößen gegen die Maßnahmen

Jede beobachtete illegale oder gefährliche Aktivität im Wald muss unverzüglich der Polizei, der lokalen Selbstverwaltung, dem Veterinäramt oder der zuständigen Veterinär-, Forst- und Jagdaufsicht gemeldet werden.

Das Ministerium appelliert an Bürger, Jäger, Förster und Waldbesitzer, die Verbote und Anordnungen der zuständigen Behörden strikt zu befolgen.

Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen ungefährlich, aber hochansteckend und kann der Schweinehaltung enormen Schaden zufügen.

Bei Verstößen gegen die vorgeschriebenen Maßnahmen leitet die zuständige Aufsichtsbehörde ein Strafverfahren ein. Die Geldbußen für juristische Personen können je nach Art des Verstoßes bis zu drei Millionen Dinar betragen.

Detaillierte Anweisungen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten und Wasserwirtschaft sowie der Forstverwaltung.
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