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STOPP für neue Projekte im Bereich erneuerbarer Energien – Keine Netzanschlussstudien bis 2029

Quelle: eKapija Dienstag, 26.05.2026. 09:12
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(Fotojaroslava V/shutterstock.com)
Neue Studien zur Netzanbindung von Stromerzeugern aus fluktuierenden erneuerbaren Energiequellen werden gemäß den am 21. Mai von der serbischen Regierung verabschiedeten Änderungen der Verordnung über die Bedingungen der Stromlieferung und -versorgung bis 2029 verschoben.

Den Änderungen zufolge werden Netzanbindungsstudien für Anträge, die vor Inkrafttreten der Verordnung eingereicht wurden, im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2029 durchgeführt. Die Verordnung wurde am 22. Mai im Amtsblatt veröffentlicht und tritt acht Tage später in Kraft, wie die Website des Verbandes der Erneuerbaren Energien Serbiens (OIE Srbija) berichtet.

Damit verschiebt sich die in den vorherigen Änderungen der Verordnung festgelegte Frist von 2025, die die Erstellung der Netzanbindungsstudien für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2026 vorsah.

Aktive Abnehmer – Regeln, Netzanbindungsstudien, Bankgarantien

Die Verordnung schafft außerdem einen regulatorischen Rahmen für aktive Abnehmer – Endkunden, die Kraftwerke und/oder Batteriespeicher in ihren Anlagen installieren und planen, überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen oder dem Netz Dienstleistungen anzubieten.

Um den Status eines aktiven Kunden zu erlangen, muss das Kraftwerk eine installierte Leistung von mindestens 150 kW aufweisen. Die Leistung darf die genehmigte Anschlussleistung für die Verbrauchsrichtung nicht überschreiten.

Für die Erstellung der Anschlussstudie für Kraftwerke bis 50 MW ist eine Kaution in Höhe von 50.000 EUR zu hinterlegen. Dieser Betrag erhöht sich um 400 EUR pro MW für Kraftwerke bis 100 MW, um 300 EUR pro MW für Kraftwerke von 100 bis 250 MW und um 200 EUR pro MW installierter Leistung für Kraftwerke über 250 MW.

Anträge können in zwei Zeiträumen pro Jahr eingereicht werden: Januar/Februar und Juli/August. Die Studien werden in zwei Zeiträumen durchgeführt: vom 1. März bis 30. Juni und vom 1. September bis 31. Dezember.

Die Bankgarantie nach Erhalt der Studie beträgt 12.500 EUR pro MW installierter Leistung des Kraftwerks bzw. des Stromspeichers, falls der potenzielle Abnehmer ausschließlich den Bau des Stromspeichers plant.

Wird eine neue Endkundenanlage ohne Kraftwerk und/oder Stromspeicher errichtet, beträgt die Bankgarantie 25.000 EUR pro MW Leistung, die in der Anschlussstudie für die Stromabnahmerichtung ermittelt wird.

Für Kraftwerke, die Strom für den Eigenbedarf verbrauchen und diesen nicht in das Stromnetz einspeisen, wird keine Bankgarantie für den Anlagenbau gewährt.

Die Kosten der Studie für den Netzanschluss betragen 3.000 EUR für Kraftwerke bis 1 MW.

Wie in der Verordnung festgelegt, können auf Grundlage der Ergebnisse der Anschlussstudie vorübergehende Beschränkungen der Wirkleistung von Kraftwerken mit einer installierten Leistung von mehr als 200 kW in Höhe von bis zu 30 % der genehmigten Leistung und höchstens bis zu 5 % der gesamten jährlichen Stromerzeugung der Anlage angewendet werden.

Eine Kundengruppe im selben Gebäude

Der Begriff „Gruppe“ wird eingeführt – eine Gruppe von Kunden im selben Gebäude, die gemeinsam als ein aktiver Kunde auftreten und gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Bau, dem Betrieb und der Nutzung eines gemeinsamen Kraftwerks und/oder Stromspeichers haften.

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