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Serbien erhält ein neues Gesetz zur Unternehmensübernahme – Strengere Regeln, besserer Schutz der Aktionäre

Quelle: eKapija Sonntag, 19.04.2026. 14:31
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Podeli
Abbildung (FotoUnsplash / Romain Dancre)Abbildung
Das Finanzministerium hat eine öffentliche Debatte über den Gesetzentwurf zur Übernahme von Aktiengesellschaften eingeleitet. Dieser bringt bedeutende Änderungen für Unternehmensübernahmen am heimischen Kapitalmarkt mit sich. Ziel der neuen Regelungen ist es, wie bereits erwähnt, die Transparenz zu erhöhen, Missbrauch zu verhindern und Minderheitsaktionäre besser zu schützen.

Der Gesetzentwurf definiert detailliert die Spielregeln für die Übernahme von Unternehmen, deren Aktien an der Börse oder auf multilateralen Handelsplattformen gehandelt werden. Besonderes Augenmerk liegt auf der Gleichbehandlung aller Aktionäre. Das bedeutet, dass alle Inhaber von Aktien derselben Klasse im Übernahmeprozess die gleichen Rechte haben müssen.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Pflicht zur Veröffentlichung eines Übernahmeangebots, sobald ein Investor eine bestimmte Beteiligungsschwelle überschreitet.

25%-Schwelle

Den vorgeschlagenen Regelungen zufolge muss jede Person, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Stimmrechte an einem Unternehmen erwirbt, ein öffentliches Übernahmeangebot veröffentlichen.Diese Bestimmung soll die übrigen Aktionäre schützen, indem sie ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Aktien bei einem Kontrollwechsel im Unternehmen zu denselben Bedingungen zu verkaufen. Das Gesetz führt zudem zusätzliche Schwellenwerte ein. So kann beispielsweise eine erneute Erhöhung des Eigentumsanteils um mehr als 10 % die Pflicht zur Veröffentlichung des Übernahmeangebots wieder in Kraft setzen.

Obligatorische Vorfinanzierung

Eine der wichtigsten Maßnahmen betrifft die finanzielle Absicherung des Prozesses. Der Bieter muss die Mittel für den Aktienkauf im Voraus bereitstellen, entweder durch eine Bankeinlage, ein Darlehen oder eine Bankgarantie.

Dadurch werden Situationen vermieden, in denen Angebote ohne ausreichende finanzielle Deckung veröffentlicht werden, was zuvor zu Unsicherheit am Markt führen konnte.

Der Gesetzentwurf verbietet ausdrücklich jegliche Handlungen, die zu einem künstlichen Anstieg oder Fall von Aktienkursen führen könnten. Darüber hinaus sind alle am Prozess Beteiligten, von den Bietern bis zur Unternehmensleitung, verpflichtet, transparent und im besten Interesse der Gesellschaft zu handeln.

Die Geschäftsführung des Zielunternehmens ist verpflichtet, ihre Meinung zum Angebot, einschließlich dessen Auswirkungen auf die Mitarbeiter und den Geschäftsbetrieb, öffentlich zu äußern.

Die öffentliche Debatte über den Gesetzentwurf zur Übernahme von Aktiengesellschaften dauert bis zum 4. Mai.

I. Ž.
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