Staat gewann einen Streitfall um eine Million Dollar in Washington – Schiedsgericht wies die Forderung der Schweiz nach 175 Millionen Euro im „Krieg um Belgrader Werbetafeln“ zurück
Quelle: eKapija
Donnerstag, 16.04.2026.
10:51
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(Fotoshutterstock.com/totojang1977)
In der offiziellen Mitteilung von APG|SGA wurde bestätigt, dass das ICSID-Schiedsgericht am 13. April 2026 ein endgültiges Urteil erlassen und die Klage abgewiesen hat. Neben der verlorenen Streitigkeit ist das Schweizer Unternehmen verpflichtet, der Republik Serbien die Kosten der Rechtsvertretung in Höhe von 3.491.211 US-Dollar zu erstatten.
Trotz dieses Ergebnisses weist das Unternehmen darauf hin, dass sein Mietvertrag für öffentliche Flächen in Belgrad weiterhin gültig ist und Alma Quattro weiterhin in Serbien tätig ist.
Zur Erinnerung: 2017 verlängerte die Firma Alma Quattro, ein langjähriger Partner der Stadt Belgrad (seit 1994), den Vertrag über die exklusive Nutzung öffentlicher Flächen für Werbung um weitere 25 Jahre. Das Problem entstand jedoch nur zwei Jahre später, als die Stadtverwaltung eine neue Konzession zur Modernisierung der Infrastruktur ausschrieb.
Spekulationen und die Unzufriedenheit der Investoren erreichten 2020 ihren Höhepunkt, als Belgrad in Zusammenarbeit mit einem anderen Partner ein Projekt zur Installation von „intelligenten“ Anzeigetafeln an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs und Fahrradverleihstationen startete. Alma Quattro argumentierte, dass diese neuen digitalen LED-Bildschirme die vertraglich vereinbarte Exklusivität direkt beeinträchtigten, während der Staat behauptete, es handele sich um neue, aber nicht vertraglich geregelte Technologien und Dienstleistungen.
Im Jahr 2021 leitete die Schweiz ein internationales Schiedsverfahren ein, das sich auf das Abkommen zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Investitionen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien bezog. Die Schweizer argumentierten, ihre Investition sei durch staatliche Maßnahmen gefährdet.
Dieser Streit erregte jahrelang öffentliches Aufsehen, da Alma Quattro jahrzehntelang an den attraktivsten Standorten der Stadt – von Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs bis hin zu großen Leuchtreklamen – eine dominierende Stellung innehatte.
Das Schiedsgericht stellte fest, dass im konkreten Fall kein Verstoß gegen das Investitionsabkommen vorlag und wies daher den Entschädigungsantrag ab. Die Entscheidung des Gerichts in Washington stellt einen der größten finanziellen Erfolge Serbiens vor internationalen Gerichten dar.
B. P.
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