Regierung verabschiedet Verbraucherschutzgesetz: Einzelhandelsketten müssen künftig täglich Preislisten auf ihren Webseiten veröffentlichen
Quelle: eKapija
Donnerstag, 19.03.2026.
19:11
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Abbildung (FotoAleph Studio/shutterstock.com)
- Laut diesem Gesetz müssen Einzelhändler ihre Preislisten bei jeder Preisänderung in Echtzeit aktualisieren, sodass die Daten stets den aktuellen Preisen in den Filialen und im Online-Handel entsprechen und Verbraucher zeitnah und korrekt informiert werden - betont das Ministerium.
Dieses Gesetz regelt darüber hinaus die Beziehungen im Zusammenhang mit Verträgen über den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen, die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen und führt Pflichten für Online-Marktplatzbetreiber ein (beim Warenverkauf über Online-Plattformen werden Online-Marktplatzbetreiber hinsichtlich ihrer Pflichten gegenüber Verbrauchern Händlern gleichgestellt), heißt es in der Erklärung.
Das neue Gesetz sieht außerdem die Haftung von Händlern für mangelhafte Waren aufgrund fehlerhafter Installation infolge unzureichender Händleranleitungen sowie für mangelhafte digitale Dienste oder Inhalte aufgrund fehlerhafter Integration in die digitale Umgebung infolge unzureichender Händleranleitungen vor.
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