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Serbien erhält Bankenrestrukturierungsfonds

Quelle: eKapija Dienstag, 20.01.2026. 10:30
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Abbildung (FotoShutterstock/bibiphoto)Abbildung
Serbien erhält einen Bankenrestrukturierungsfonds. Die Entscheidung über die Einrichtung dieses Fonds sowie über die Regeln für die Anlage und Verwaltung des Fondsvermögens wurde vom Vorstand der Nationalbank Serbiens getroffen und im Amtsblatt veröffentlicht.

– Die Nationalbank Serbiens richtet den Bankenrestrukturierungsfonds ein, um Mittel für die Finanzierung von Bankenrestrukturierungen gemäß dem Bankengesetz bereitzustellen. Der Fonds hat keine Rechtspersönlichkeit.

Die Nationalbank Serbiens verwaltet den Fonds und schließt Rechtsgeschäfte in eigenem Namen und im Namen des Fonds ab. Vermögen und Verbindlichkeiten des Fonds werden getrennt von den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Nationalbank Serbiens geführt.

– Die Nationalbank Serbiens haftet nicht für die Verbindlichkeiten des Fonds und ist in keiner Weise an dessen Finanzierung beteiligt. Sie hat Anspruch auf Erstattung der ihr im Zusammenhang mit der Fondsverwaltung entstehenden Kosten aus dem Fondsvermögen.

Ein interner Beschluss der Nationalbank Serbiens regelt die Organisation und Verwaltung des Fonds sowie weitere für seine Stellung wichtige Aspekte detaillierter.

Das Fondsvermögen setzt sich, wie bereits erwähnt, aus regelmäßigen Einzahlungen der Banken zusammen. Darüber hinaus umfasst es außerordentliche Einzahlungen der Banken gemäß den Bestimmungen der Nationalbank, Mittel aus Krediten und anderen Finanzierungsformen, Rückzahlungen von Krediten, aktivierte Garantien und sonstige im Rahmen der Bankenrestrukturierung geleistete Beiträge sowie Erträge aus diesen Mitteln, im Restrukturierungsprozess erworbene Vermögenswerte und Erträge aus der Anlage des Fondsvermögens.

– Das Fondsvermögen wird auf speziellen Dinar- und Fremdwährungskonten bei der Nationalbank geführt und gemäß den bankrechtlichen Bestimmungen verwendet – so der Beschluss.

Regeln für die Anlage des Fondsvermögens

Bei der Ermittlung des für Investitionen verfügbaren Fondsvermögens (freies Fondsvermögen) wird als Ausgangspunkt die Höhe des Gesamtvermögens unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Restrukturierung der Bank oder Bankengruppe, des zur Finanzierung dieser Restrukturierung erforderlichen Vermögens, der Verbindlichkeiten aus aufgenommenen Krediten oder anderen Finanzierungsformen, der Fondskosten, der Sicherstellung eines Mindestbestands an liquiden Reserven sowie der Erreichung der Anlageziele gemäß diesem Beschluss herangezogen.

Die Nationalbank Serbiens verwaltet das freie Fondsvermögen, um eine ausreichende Liquidität zur Finanzierung der Bankenrestrukturierung zu gewährleisten, den Wert des Fondsvermögens zu erhalten und angemessene Erträge zu erwirtschaften.

– Die Nationalbank Serbiens verwaltet das freie Fondsvermögen nach dem Liquiditätsprinzip. Dies bedeutet, dass das freie Fondsvermögen in hochliquide und leicht handelbare Finanzinstrumente (Anleihen und Geldmarktinstrumente) investiert wird, die im Bedarfsfall zur Finanzierung der Bankenrestrukturierung und zur Erfüllung der Fondsverpflichtungen kurzfristig liquidiert werden können. Die Gelder werden nach dem Sicherheitsprinzip verwaltet. Dies bedeutet, dass die freien Vermögenswerte des Fonds so angelegt werden, dass ihr Wert geschützt und erhalten bleibt, d. h. sie werden in qualitativ hochwertige, risikoarme Finanzinstrumente investiert. Gleichzeitig wird das Rentabilitätsprinzip beachtet, das besagt, dass die Nationalbank Serbiens (NBS) eine möglichst hohe Rendite auf die Anlage der freien Vermögenswerte anstrebt. Dies ist in dem Beschluss festgelegt, der betont, dass die freien Vermögenswerte des Fonds gemäß den vom Vorstand der Nationalbank Serbiens verabschiedeten Richtlinien für die Anlage von Dinar- und Fremdwährungsfonds sowie unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit und der Dynamik der Mittelzu- und -abflüsse angelegt werden.

Die Dinar-Vermögenswerte des Fonds können, wie bereits erwähnt, in Einlagen bei Banken in der Republik Serbien sowie in von Serbien emittierten und am Sekundärmarkt gehandelten Schuldtiteln angelegt werden. sowie in Dinar notierte Wertpapiere, die von internationalen Finanzorganisationen, Entwicklungsbanken oder von einem ausländischen Staat gegründeten Finanzinstitutionen ausgegeben werden und deren Kreditwürdigkeit von der Ratingagentur Standard & Poor’s oder Fitch-IBCA mit AAA oder von Moody’s mit Aaa bewertet wurde.

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