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Regierung führt befristete Quoten für die Einfuhr von Zement- und Stahlprodukten ein

Quelle: eKapija Mittwoch, 31.12.2025. 10:05
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Podeli
Abbildung (Fotoruhmal/shutterstock)Abbildung
Die serbische Regierung hat eine Verordnung zur Einführung einer befristeten Maßnahme zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität strategisch wichtiger Industrien erlassen. Diese Verordnung beschränkt die Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse sowie von Portlandzement vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026.

Die Maßnahme gilt für sechs Monate und wird über ein System von Zollkontingenten umgesetzt. Im Anschluss daran wird ein zusätzlicher Zoll von 50 % auf die Einfuhr dieser Produkte erhoben.

Die Regelung betrifft fünf Produktgruppen: Portlandzement, warm- und kaltgewalzte Stahlerzeugnisse, Rippenbetonstahl und warmgewalzter Draht in Ringen sowie Rippenbetonstahl in Stangenform. Das Gesamtvolumen der Kontingente beträgt über 420.000 Tonnen, wovon der größte Teil – 250.350 Tonnen – für die Einfuhr von Zement vorgesehen ist.

Die Kontingente sind nach Ländern und Zollgebieten entsprechend ihrem Anteil an den Gesamteinfuhren der letzten fünf Jahre in Unterkontingente unterteilt. Die meisten Importquoten für Zement und Stahl sind für die Europäische Union, die Türkei, Bosnien und Herzegowina, Albanien und die Länder der Region reserviert.

Um eine gleichmäßige Marktversorgung zu gewährleisten, sind die einzelnen Quoten in Quartalshöchstbeträge für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März, d. h. bis zum 30. Juni 2026, unterteilt. Nicht genutzte Quoten können vom ersten ins zweite Quartal übertragen werden.

Die Quoten werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ auf Grundlage der Reihenfolge der Zollanmeldungen vergeben. Die Zollverwaltung führt das Verfahren durch und meldet die monatlichen Importe an das Ministerium für Binnen- und Außenhandel.

Importeure, die innerhalb der Quoten eine Zollpräferenzbehandlung in Anspruch nehmen möchten, müssen den präferenziellen Ursprung der Waren gemäß den geltenden Freihandelsabkommen nachweisen.

I. Ž.
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