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Regierung weitet die Regulierung der Gewinnspannen aus – Obergrenzen auch für Verkaufspreise

Quelle: Beta Sonntag, 30.11.2025. 13:00
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(FotoDmitry Kalinovsky/shutterstock.com)
Die serbische Regierung hat die vierte Änderung der Verordnung über besondere Bedingungen für den Handel mit bestimmten Warenarten verabschiedet. Diese legt die Höhe der Gewinnspannen je nach Verkaufsart fest.

Die Liste der Produkte, deren Gewinnspannen angepasst werden können, wurde im Vergleich zum Beschluss vom 1. August dieses Jahres erweitert.

Schutz vor Preismanipulation

Die Liste der Produkte, für die gemäß der erweiterten Verordnung Preisanpassungen möglich sind, umfasst Tiefkühlfrüchte, Honig und Tees. Neu ist die explizite Festlegung, dass die Gewinnspannenobergrenze von 20 % nun immer gilt, unabhängig davon, ob es sich um reguläre Preise oder Aktionspreise handelt.

Dies bedeutet in der Praxis, dass die Berechnungsgrundlage für die Gewinnspanne während Aktionszeiträumen nicht mehr manipuliert werden kann. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rabatte real sind und den festgelegten Grenzen entsprechen.

(FotoUnsplash/Martijn Baudoin)
Die Aufnahme von Tee, Tiefkühlfrüchten und Honig in die Liste der Lebensmittel, die ab dem 1. August 2025 nicht mehr der Rechnungspreisbegrenzung unterliegen, bedeutet, dass deren Preise künftig frei festgelegt werden können.

Die geänderte Verordnung erlaubt nun auch einen höheren Prozentsatz an Kostenerstattung für die Aufrechterhaltung der Kühlkette zwischen Einzelhändlern und Lieferanten.

Die Gesamtsumme aller Kostenerstattungen, die ein Einzelhändler einem Lieferanten mit installierten Gefrierschränken in Rechnung stellen kann, darf nun 18 % des Nettobetrags der Rechnungen nicht überschreiten.

Neue Klausel für Lieferanten

Für andere Lieferanten bleibt die allgemeine Kostenerstattungsgrenze bei 10 %. Die festen Prozentsätze für Logistikrabatte und -nachlässe entfallen jedoch. Diese werden nun auf Basis der am 1. August 2025 vereinbarten Beträge berechnet.
(FotoPhotobac/shutterstock.com)
Eine neue Schutzklausel für Lieferanten wurde eingeführt, um die einseitige Beendigung der Zusammenarbeit zu verhindern: Das Streichen eines Produkts aus der Liste der Vertragsprodukte oder die signifikante Reduzierung der Bestellmenge ist nach den neuen Regeln nur mit schriftlicher Zustimmung des Lieferanten zulässig.

- Eine wichtige Neuerung ist die Pflicht zur Veröffentlichung von Preislisten auf dem Open-Data-Portal. Einzelhändler sind verpflichtet, ihre Preislisten, die bisher per E-Mail im Excel-Format übermittelt wurden, nun im maschinenlesbaren CSV-Format und nach einer standardisierten Struktur zu veröffentlichen - berichtet die Zeitung „Nedeljnik“ laut der Nachrichtenagentur Beta.

Diese Daten werden ab dem 9. Dezember 2025 öffentlich zugänglich sein. Wie die Ministerin für Binnen- und Außenhandel, Jagoda Lazarević, bekannt gab, können Bürger auf der Plattform die Handelskette, die Produktkategorie, das Produkt, die Marke und den Preis auswählen sowie die Preise verschiedener Handelsketten vergleichen.

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