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Serbien erhält 135 Millionen Euro Kredit von der deutschen KfW für die Reform des Energie- und Umweltsektors

Quelle: eKapija Sonntag, 07.09.2025. 14:12
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Abbildung (FotoPhotographyByMK/shutterstock.com)Abbildung
Die serbische Regierung hat in ihrer letzten Sitzung den Gesetzesentwurf zur Bestätigung des Darlehensvertrags zwischen der deutschen KfW und der Republik Serbien verabschiedet. Das Darlehen in Höhe von 135 Millionen Euro dient der Reform des Energie- und Umweltsektors in Serbien.

Dieser Darlehensvertrag zwischen der KfW und unserem Land wurde am 18. Juli 2025 unterzeichnet. Er stellt die zweite Phase des gemeinsamen entwicklungspolitischen Instruments zwischen der Weltbank, der französischen Entwicklungsagentur und der KfW dar.

Die Bedingungen dieses Darlehens entsprechen den zum Zeitpunkt der Unterzeichnung geltenden OECD-Anforderungen für die Anerkennung als öffentliche Entwicklungshilfe (ODA). Auf dieser Grundlage und unter der Voraussetzung, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Darlehensgarantie stellt, wird die KfW das Darlehen gemäß den Bedingungen dieses Darlehensvertrags genehmigen, heißt es in dem verabschiedeten Dokument.

Die KfW wird Serbien ein Darlehen in Höhe von maximal 135 Millionen Euro gewähren. Steuern und andere öffentliche Abgaben, die Verpflichtungen des Kreditnehmers darstellen, sowie Zölle werden von der KfW nicht finanziert.

Die KfW zahlt dem Kreditnehmer den gesamten Kreditbetrag in einer Tranche aus, nachdem sie den ordnungsgemäß vom Finanzministerium unterzeichneten Auszahlungsantrag erhalten hat und alle Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt sind. Die KfW hat das Recht, Auszahlungsanträge, die nach dem 30. Juni 2026 eingehen, abzulehnen. Sie hat außerdem das Recht, vor der Auszahlung der Kreditmittel zusätzliche Dokumente und Nachweise anzufordern, die sie nach eigenem Ermessen zur Bestätigung der Erfüllung der Bedingungen für notwendig erachtet, so das Dokument.

Die Vereinbarung sieht vor, dass Serbien auf nicht in Anspruch genommene Kreditmittel eine nicht erstattungsfähige Gebühr in Höhe von 0,25 % zahlt. Diese Gebühr ist halbjährlich für den abgelaufenen Zeitraum zu entrichten, und zwar jeweils am 15. Mai und 15. November eines jeden Jahres, erstmals am 15. November 2025.

Die Zinsen auf den ausgezahlten Kreditbetrag werden ab dem Datum (einschließlich) der Auszahlung des entsprechenden Kreditbetrags von dem von der KfW für den Kreditnehmer eröffneten Konto bis zu dem Datum (ausschließlich) der Einzahlung der einzelnen Kreditraten auf das Konto der KfW berechnet.

Das Darlehen ist in 17 gleichen monatlichen Raten von jeweils 7.941.176 EUR vom 15. Mai 2027 bis zum 15. Mai 2035 zurückzuzahlen.

Der Kreditnehmer und die KfW werden sich von Zeit zu Zeit und auf Wunsch einer der Parteien über die Entwicklung des Programms und die Fortschritte bei der Umsetzung der Sektorreformen beraten und austauschen. Vor jeder solchen Konsultation und jedem Meinungsaustausch wird der Kreditnehmer der KfW einen Bericht über den Fortschritt der Programmumsetzung zur Prüfung und Kommentierung vorlegen, und zwar so detailliert, wie die KfW dies vernünftigerweise verlangen kann – heißt es in dem Dokument.
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