Neues Gesetz über Beschäftigung von Ausländern - 2.500 Anträge werden jedes Jahres bewilligt


Das Arbeitsamt der Republik Serbien bewilligt jährlich ca. 2.500 Anträge auf die Beschäftigung von Ausländern in Serbien, teilte man unlängst an der Sitzung des Parlamentsausschusses für Arbeit und Sozialpolitik mit, der den vorgeschlagenen Gesetzentwurf über die Beschäftigung von Ausländern akzeptierte.
In Hinsicht darauf, dass es um Anträge auf Arbeits- und Beschäftigungserlaubnisse geht, gibt es keine allumfassenden Angaben über Ausländer, die ein Arbeitsverhältnis aufgrund sonstiger Kriterien eingehen, heißt es im Gesetzentwurf
Die Assistentin des Minister für Wirtschaft und regionale Entwicklung Ljiljana Džuver erklärte, dass man mit diesem Gesetz die Beschäftigung von Ausländern in Serbien schließlich einheitlich regeln möchte und dadurch neue Investitionen nach Serbien anzuziehen.
Das aktuelle Gesetz wurde, laut ihr, noch 1978 verabschiedet und ist deshalb in vielen Segmenten veraltet und fast unanwendbar, wenn es um Ausländer als Beschäftigte in Serbien oder als Mitglieder von Unternehmensvorstände oder Unternehmensbesitzer geht.
Džuver stellte einzelne Teile des neuen Gesetzes vor, nach denen Ausländer, unter anderem, eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Serbien brauchen. Einige Kategorien wie Diplomaten und Sportler sollten davon ausgenommen werden.
Im Falle der Arbeitslosigkeit haben Ausländer gleiche Rechte wie serbische Staatsangehörige. Das Gesetz gilt sowohl für ausländische Beschäftigte in Serbien, als auch für ihre Arbeitgber, erklärte sie.