Serbien bekommt ein neues Gesetz zur amtlichen Statistik
Quelle: Biznis.rs
Donnerstag, 31.07.2025.
20:17
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(FotoNicoElNino/shutterstock.com)
Das neue Gesetz, falls verabschiedet, wird mit seinem Inkrafttreten das alte Gesetz zur amtlichen Statistik von 2009 außer Kraft setzen.
Der Gesetzesentwurf, der nun öffentlich zur Einsichtnahme vorliegt, umfasst 78 Artikel. Die vorgeschlagenen Artikel regeln unter anderem die Organisation des Systems der amtlichen Statistik, den Plan und das Programm der Statistik, die Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung sowie die Frage der statistischen Vertraulichkeit.
- Priorität in der kommenden Zeit ist die vollständige Harmonisierung des statistischen Systems Serbiens mit dem europäischen statistischen System, um die Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union erfolgreich und so schnell wie möglich abzuschließen - heißt es in der Begründung für die Verabschiedung des Gesetzes.
Geheimhaltungsbestimmungen
Ziel des Gesetzes ist die Harmonisierung mit dem am 16. November 2017 verabschiedeten Verhaltenskodex für europäische Statistiken.
Der Gesetzentwurf enthält außerdem einen Artikel, der eine Reihe von Voraussetzungen für die Ernennung zum Direktor des Statistischen Amts der Republik vorschlägt. Es wird empfohlen, dass das Gesetz über die amtliche Statistik Sanktionen für Verstöße gegen Geheimhaltungsbestimmungen vorsieht.
Außerdem wurde das Recht der Verarbeiter amtlicher Statistiken (RZS, NBS) vorgeschlagen, bei Fehlinterpretationen oder Missbrauch statistischer Daten öffentlich einzugreifen. Dieses Recht muss im neuen Gesetz über die amtliche Statistik ausdrücklich verankert werden.
Ein Teil des Gesetzentwurfs befasst sich auch mit der Frage der statistischen Geheimhaltung, d. h. mit Daten, die der statistischen Geheimhaltung unterliegen.
Personenbezogene Daten, die die direkte oder indirekte Identifizierung natürlicher oder juristischer Personen ermöglichen, unterliegen gemäß dem Gesetzesentwurf der statistischen Geheimhaltung. Darüber hinaus unterliegen auch bestimmte aggregierte Daten (mit Ausnahme der Ergebnisse der amtlichen Statistiken des Programms und des Plans) der statistischen Geheimhaltung.
Betroffen sind aggregierte Daten von ein bis drei statistischen Einheiten, sofern diese Einheiten natürliche oder juristische Personen sind und eine dieser Einheiten direkt oder indirekt identifiziert werden kann, wodurch Daten über diese Einheit preisgegeben werden.
Auch Daten, die gemäß den Vorschriften zum Datenschutz als geheim gekennzeichnet sind, unterliegen der statistischen Geheimhaltung.
Teilnehmer der öffentlichen Debatte können Anmerkungen, Vorschläge und Anregungen an die RSO unter der E-Mail-Adresse javna.raspravaŽstat.gov.rs senden. Die Einreichung erfolgt über ein spezielles Formular, das von der offiziellen Website des Statistischen Amtes der Republik Seriben heruntergeladen werden kann.
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Republički zavod za statistiku Beograd
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