Wie hat der SEF die Mehrwertsteuervorschriften kompliziert? – Vier Verordnungen, viele Fragen und Verwirrung
Quelle: eKapija
Donnerstag, 03.07.2025.
13:33
Donnerstag, 03.07.2025.
13:33
Abbildung (FotoSFIO CRACHO/shutterstock.com)
Die Folge ist ein Nebeneinander mehrerer Gesetze und Verordnungen, die dieselben Themen regeln. Dies verwirre die Steuerzahler unnötig und untergrabe die Rechtssicherheit, so Vasić.
- Alles hat sich geändert, nur die trockene und unverständliche Art und Weise, Vorschriften zu formulieren, ist gleich geblieben - so Vasić für eKapija. Er fügt hinzu, dass digitale Tools nur dann sinnvoll seien, wenn sie den Bürgern und der Wirtschaft dienten und nicht das bürokratische Durcheinander verlängerten.
Vasić weist darauf hin, dass fast zwei Jahrzehnte lang alle Aspekte der Mehrwertsteuer ausschließlich in den Mehrwertsteuervorschriften geregelt waren, während die SEF mit dem Gesetz und den Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung ein paralleles Regelwerk einführte.
- Diese Regeln waren nicht einfach, aber wir wussten zumindest, wo wir nach Antworten suchen mussten. Als das große staatliche Projekt zur Einführung elektronischer Rechnungen gestartet wurde, schien der Staat selbst keine klare Vision davon zu haben, was er eigentlich erreichen wollte. Zumindest wurde diese Vision nie in ihrer Gesamtheit öffentlich bekannt gegeben. Ursprünglich war die SEF als Kanal für die Zustellung elektronischer Rechnungen gedacht. Bald wurde klar, dass sie sich zu etwas viel Größerem entwickeln würde. Heute nimmt sie die Form eines komplexen Systems zur Verwaltung der Mehrwertsteuer als wichtigste Steuereinnahmequelle des Staates an“, erklärt Vasić.
SEF, so sein Befragter, habe zudem eine grundlegend falsche Änderung der staatlichen Maßnahmen bewirkt.
- Natürlich wäre es gewesen, zunächst ein bestimmtes Thema gesetzlich zu regeln, dann Satzungen zu erlassen und darauf aufbauend Tools wie ein Portal zu entwickeln. Beim SEF war der Prozess umgekehrt: Während die Programmierer das Portal erstellten, wurden technische Anweisungen verfasst und die Vorschriften angepasst. Letztendlich war die Idee der Einführung digitaler Tools weder umstritten noch illegal, aber die neuen Regeln führten zu erheblicher Verwirrung und Unbehagen bei den Nutzern - betont unser Interviewpartner.
Er weist darauf hin, dass die Mehrwertsteuervorschriften zwar weiterhin in Kraft seien, Steuerzahler nun aber bis zu vier verschiedene Gesetze interpretieren müssten, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen – zwei Gesetze und zwei Verordnungen, zur Mehrwertsteuer und zur elektronischen Rechnungsstellung.
- Anstatt die neuen Vorschriften in die bestehenden Mehrwertsteuervorschriften aufzunehmen, wurde ein völlig neues Regelwerk verabschiedet, was für Verwirrung sorgte. Diese Vorschriften sind inzwischen harmonisiert, aber es ist immer noch unklar, warum es notwendig war, dieselben Dinge an zwei Stellen zu regeln – sagt er.
– Alle Regeln zu den Elementen und der Darstellung von Daten in elektronischen Rechnungen sollten durch die Mehrwertsteuervorschriften geregelt werden. Die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung sollten nur eine kurze Bestimmung zur Verarbeitung von Rechnungen enthalten, deren Elemente und Darstellung durch die Mehrwertsteuervorschriften geregelt sind – erklärt er.
Ein besonderes Problem seien die im SEF gespeicherten Mehrwertsteueraufzeichnungen, die bereits das POPDV-Formular und andere über das Steuerportals e-Porezi eingereichte Berichte ersetzen.
- Nach den weiterhin geltenden Vorschriften reichen Steuerzahler ihre Steuererklärungen über das E-Taxes-System ein und reichen zusammen mit der Erklärung auch eine Mehrwertsteuerberechnungsübersicht (POPDV-Formular) ein. Diese Berichte gehören Ende des Jahres der Vergangenheit an und werden durch neue Aufzeichnungen ersetzt, die bereits im SEF erfasst werden. Das neue System führt zusätzlich zu den bestehenden 50 Artikeln der Mehrwertsteuervorschriften 20 weitere Artikel ein, die die Aufzeichnungen regeln. Steuerzahler müssen sich daher in bis zu vier Gesetzen umsehen – dem Mehrwertsteuergesetz und den Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung –, erklärt Vasić.
Der nächste Schritt, so Vasic, sei die Vereinfachung der Aufzeichnungen selbst. Die Vereinheitlichung von Sammel- und Einzelaufzeichnungen würde zudem zahlreiche Vereinfachungen bei der Dateneingabe mit sich bringen.
Er ist überzeugt, dass die Vereinfachung der Vorschriften zu mehr Steuerdisziplin beitragen werde.
- Einfachheit sollte nicht mit Oberflächlichkeit gleichgesetzt werden. Ich plädiere für Vorschriften, die verständlich, anwendbar und für die Betroffenen verständlich sind. Dies ist die Grundlage für Effizienz, Rechtssicherheit und Vertrauen in das System. Klare Vorschriften verringern die Zweifel der Steuerzahler und die Möglichkeit unbeabsichtigter Fehler. Andererseits sinkt bei klaren Vorschriften und konsequenter Umsetzung die Zahl derer, die nach Gesetzeslücken suchen und glauben, diese nicht zu finden – so Vasić abschließend.
Ivana Žikić
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