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RATEL startete eine Ausschreibung für die Vergabe von 5G-Frequenzen

Quelle: eKapija Dienstag, 03.06.2025. 11:38
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Abbildung (FotoPixabay.com/Torstensimon)Abbildung
Die Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation und Postdienste (RATEL) hat eine Entscheidung über die Einleitung eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens für die Vergabe von maximal drei Einzellizenzen für die Nutzung des 5G-Netzes getroffen.

Wie auf der RATEL-Website angegeben, gelten die erteilten Einzellizenzen gemäß der Entscheidung, die am 2. Juni 2025 elektronisch und ohne Einberufung oder Abhaltung einer Sitzung angenommen wurde, bis zum 5. März 2047 und können nicht verlängert werden.

Das Gesetz über elektronische Kommunikation sieht vor, dass RATEL innerhalb von 15 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes des zuständigen Ministeriums über die Einleitung des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens für die Vergabe von Einzellizenzen entscheidet. Dieses Gesetz legt die Mindestbedingungen für die Vergabe von Einzellizenzen auf der Grundlage des durchgeführten öffentlichen Ausschreibungsverfahrens fest und richtet eine Kommission für die Durchführung des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens ein, teilte RATEL mit.

Das Regelwerk, das die Mindestvoraussetzungen für die Lizenzvergabe für 5G regelt, trat am 24. Mai 2025 in Kraft. Am 2. Juni erließ RATEL eine Entscheidung über die Einleitung eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens für die Vergabe von maximal drei Einzellizenzen für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums in den Funkfrequenzbändern 694–790 MHz, 880–915/925–960 MHz, 1710–1785/1805–1880 MHz, 1920–1980/2110–2170 MHz, 2500–2690 MHz und 3400–3800 MHz zur Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste für GSM- und IMT-Systeme (International Mobile Telecommunications).

Es wird hinzugefügt, dass die Mindestgebühr für das Nutzungsrecht, die für die Erteilung einer Einzellizenz gezahlt wird, 19.520.000 Euro für das Mindestpaket im Funkfrequenzbereich 694-790 MHz, dann 15.910.000 Euro für das Mindestpaket im Funkfrequenzbereich 885-915/930-960 MHz, 13.700.000 Euro für das Mindestpaket im Funkfrequenzbereich 1710-1785/1805-1880 MHz, 7.170.000 Euro für das Mindestpaket im Funkfrequenzbereich 1920-1980 MHz und 2110-2170 MHz sowie 8.200.000 Euro für das Mindestpaket im Funkfrequenzbereich 2500-2690 MHz und 35.500.000 Euro für das Mindestpaket im Funkfrequenzband 3400-3800 MHz beträgt.

Der Beschluss weist außerdem darauf hin, dass die im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ermittelte Nutzungsgebühr für die Erteilung einer Einzellizenz in zwei gleichen Raten in Dinar zum mittleren Wechselkurs der Nationalbank Serbiens (NBS) am Zahlungstag zu entrichten ist.

Die erste Rate ist spätestens bei Übernahme der Einzellizenz, die zweite Rate spätestens am 30. Juni 2026 zu entrichten.
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