Deutschland führt "Blaue Karte EU“ für Hochqualifizierte ein
Montag, 02.01.2012.
18:54
Das Bundeskabinett hat am 7. Dezember 2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union beschlossen.
Um die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittländern attraktiver und einfacher zu gestalten, soll damit ein neuer Aufenthaltstitel eingeführt werden, die sogenannte "Blaue Karte EU".
Die im 2009 erlassene Hochqualifizierten-Richtlinie der EU legt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatenangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung fest. Der Gesetzentwurf soll die in der Richtlinie enthaltenen Spielräume nutzen, um diese Zuwanderung attraktiv auszugestalten.
Neben einem Hochschulabschluss ist für den Erwerb der Blauen Karte EU ein Arbeitsverhältnis erforderlich, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro erzielt wird. Liegen diese Voraussetzungen vor, soll laut Gesetzentwurf auf eine Vorrangprüfung und eine Prüfung vergleichbarer Arbeitsbedingungen künftig verzichtet werden.
Das vereinfache den Zugang und beschleunige das Verfahren erheblich, so die Regierung. Ferner wird für Hochqualifizierte in Mangelberufen (alle Ingenieure, akademische und vergleichbare Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte) die Gehaltsgrenze auf 33.000 Euro gesenkt.
Auch bei diesen Hochqualifizierten werde auf die Vorrangprüfung verzichtet, eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen finde jedoch statt. Beide Gruppen können bereits nach zwei Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erhalten und die Familienangehörigen dieser Hochqualifizierten können sofort uneingeschränkt arbeiten.
Um für Fachkräfte attraktiver zu werden, soll in Deutschland die Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte, die eine so genannte Niederlassungserlaubnis erhalten, auf 48.000 Euro gesenkt werden.
Darüber hinaus können Absolventen deutscher Hochschulen im Jahr der Arbeitsplatzsuche, das ihnen bereits jetzt eingeräumt ist, anders als bislang, unbeschränkt arbeiten und wenn sie zwei Jahre gearbeitet haben, können sie ein Daueraufenthaltsrecht erhalten.
Auch für Forscher, die in dem besonderen Verfahren nach der Forscher-Richtlinie einreisen, wird das Verfahren vereinfacht. Daneben können Ausländer, die nach Deutschland gekommen sind, um hier eine Berufsausbildung zu absolvieren, hier bleiben, um in dem erlernten Beruf zu arbeiten.
Privredna komora Srbije

Izdanje Srbija
Serbia Edition
Izdanje BiH
Izdanje Crna Gora