Neue EU-Fruchtsaft-Richtlinie
Mittwoch, 28.12.2011.
10:10
Fruchtsäften darf in der Europäischen Union künftig kein Zucker oder Süßstoff mehr zugesetzt werden. Das hat das Europaparlament in Straßburg beschlossen.
Fruchtnektar aus Fruchtpüree und Wasser darf die Industrie hingegen weiterhin Zucker und Süßstoffe zusetzen. Sie darf sie aber auch dann nicht mit dem Etikett „Ohne Zuckerzusatz“ kennzeichnen, wenn der Fruchtnektar Süßstoffe wie Saccharin enthält, um eine Verwirrung des Verbrauchers zu vermeiden.
Weiterhin muss ein Hersteller künftig im Produktnamen wiedergeben, wenn er zwei Säfte gemischt hat. Momentan kann ein Saft, der etwa zu 90 Prozent aus Apfel und zu nur 10 Prozent aus Erdbeere besteht, als Erdbeersaft verkauft werden.
Das gilt auch für Apfelsinensaft, dem heute oft aus Gründen der Farbe und des Geschmacks Mandarinensaft beigemischt wird, dann aber dennoch als „reiner Orangensaft“ verkauft wird.
Der Ministerrat, das Gremium der EU-Staaten, muss dem Beschluss noch zustimmen. Weil Parlament und Mitgliedstaaten ihre Position im Vorfeld abgestimmt haben, gilt das aber als Formsache.
Die Neuregelung tritt innerhalb von 18 Monaten in Kraft. Zuvor etikettierte Säfte können aber noch drei Jahre danach umgeändert verkauft werden.
Evropski parlament Brisel

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