Serbien hat das Gesetz zur zentralen Registrierung wirtschaftlicher Eigentümer erhalten – Wer ist zur Registrierung verpflichtet?
Quelle: eKapija
Dienstag, 18.03.2025.
13:09
Dienstag, 18.03.2025.
13:09
Abbildung (FotoUnsplash / Hunters Race)
Das Gesetz gilt für eine Vielzahl von juristischen Personen, darunter Unternehmen (ausgenommen Aktiengesellschaften), Genossenschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen, Vereine (ausgenommen Handelskammern, Gewerkschaften, politische Parteien, Kirchen und Religionsgemeinschaften), Stiftungen, Institutionen, Repräsentanzen ausländischer Unternehmen und Stiftungen.
Osim
toga, zakon se primenjuje i na određene oblike poslovanja kao što su
trustovi i slični pravni odnosi, pod uslovom da posluju ili obavljaju
transakcije u Srbiji.
Darüber hinaus gilt das Gesetz auch für bestimmte Unternehmensformen wie Trusts und ähnliche Rechtsverhältnisse, sofern diese in Serbien tätig sind oder Transaktionen durchführen.
Welche Pflichten haben Unternehmen und die Agentur für Unternehmensregister?
Nach den neuen Vorschriften sind juristische Personen verpflichtet, die Informationen über ihren tatsächlichen Eigentümer mindestens einmal jährlich zu überprüfen und zu aktualisieren.
Änderungen müssen vom Registerführer innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der behördlichen Mitteilung eingetragen werden.
Die Daten des Zentralregisters werden nach Löschung der juristischen Person mindestens fünf und höchstens zehn Jahre lang aufbewahrt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Transparenz der Eigentumsverhältnisse zu erhöhen und Missbrauch im Geschäftsleben zu bekämpfen.
Freiheitsstrafen und Geldbußen von bis zu 2 Millionen Dinar
Die neuen Vorschriften sehen Strafen für diejenigen vor, die versuchen, die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers einer Gesellschaft, eines Trusts oder einer ähnlichen Rechtsbeziehung zu verschleiern.
Trägt jemand vorsätzlich falsche Angaben in das Zentralregister ein oder löscht oder ändert korrekte Eigentümerangaben, droht ihm eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren.
Unternehmen, die innerhalb von 30 Tagen keine Angaben zum tatsächlichen Eigentümer machen oder entsprechende Dokumente nicht an das Zentralregister übermitteln, müssen mit Geldbußen zwischen 500.000 und 2.000.000 Dinar rechnen. Die gleichen Strafen gelten für ungenaue Datenerfassung, verspätete Bestätigung der Richtigkeit vorhandener Angaben oder die Nichtübermittlung von Daten an die zuständigen Behörden innerhalb von drei Werktagen nach der Anfrage.
Neben Unternehmen können auch deren verantwortliche Personen mit einer Geldstrafe von 50.000 bis 150.000 Dinar belegt werden, wenn sie die Unterlagen, auf deren Grundlage die Eigentumsdaten erfasst wurden, nicht fünf Jahre nach Beendigung des Bestehens des Unternehmens, Trusts oder ähnlichen Rechtsverhältnisses aufbewahren.
Wird das Unternehmen elektronisch gegründet, werden bei der Registrierung jedoch keine korrekten Daten in das Zentralregister eingetragen, fällt eine Geldstrafe von 500.000 bis 2.000.000 Dinar an. Geldstrafen zwischen 50.000 und 150.000 Dinar sind für die verantwortliche Person des Unternehmens oder den gesetzlichen Vertreter des Gründers vorgesehen.
Ähnliche Strafen gelten für Treuhänder von Trusts und ähnlichen Rechtsverhältnissen. Wenn sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist keine korrekten Eigentumsinformationen in das Zentralregister eintragen, die Informationen nicht aktualisieren oder die angeforderten Dokumente nicht innerhalb von drei Werktagen bei den zuständigen Behörden einreichen, drohen juristischen Personen Geldstrafen zwischen 500.000 und 2.000.000 Dinar. Einzelpersonen und verantwortliche Personen können mit einer Geldstrafe zwischen 50.000 und 150.000 Dinar belegt werden.
I. Ž.
Tags
Nationalversammlung der Republik Serbien
Agentur für Unternehmensregister
Gesetz über die zentrale Registrierung wirtschaftlicher Eigentümer
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