Änderung des Gesellschaftsgesetzes - Societas Europaea und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen kommen ab 2027 nach Serbien
Quelle: eKapija
Donnerstag, 30.01.2025.
15:28


(Fotomojo cp/shutterstock.com)

Im Hinblick auf grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen sieht das Gesetz vor, dass Unternehmen aus Serbien und der Europäischen Union fusionieren oder übernommen werden können, ohne dass ein Liquidationsverfahren durchgeführt werden muss. Es wurden detaillierte Verfahren festgelegt, darunter die Vorbereitung und Veröffentlichung von Verträgen, Berichte der zuständigen Behörden und Wirtschaftsprüfer, die Registrierung und die rechtlichen Folgen dieser Transaktionen.
Was eine Europäische Aktiengesellschaft betrifft, regelt der Gesetzesentwurf ihre Gründung und Geschäftstätigkeit in Serbien. Es ist vorgesehen, dass sie durch die Verschmelzung oder Verschmelzung von Aktiengesellschaften, von denen mindestens eine auf dem Gebiet Serbiens registriert ist, als Holdinggesellschaft oder durch die Gründung einer kontrollierten Gesellschaft in Form einer Europäischen Gesellschaft gegründet wird. Es werden die Gründungsmethode, die Geschäftsführung, das Aktienkapital sowie die Möglichkeit der Änderung der Rechtsform einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft und der Verlegung des Sitzes in andere Mitgliedstaaten festgelegt. Es wird auch die Verpflichtung zur Eintragung in nationale und europäische Register festgelegt.
Das Gesetz betrifft auch die Gründung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung, die es Wirtschaftsbeteiligten aus Serbien und der EU ermöglicht, Geschäftsallianzen zu bilden, um gemeinsame Geschäfte zu erleichtern. Der Rechtsstatus, die Eintragung, die Haftung für Verpflichtungen, die Finanzierung und die Geschäftsführung dieser Gruppierungen werden detailliert geregelt.
Diese Änderungen ergeben sich, wie in der Gesetzesbegründung angegeben, aus den Verpflichtungen Serbiens, die es im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses eingegangen ist (Kapitel 6 – Gesellschaftsrecht).
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten, und der Nationalversammlung wurde vorgeschlagen, das Gesetz im Eilverfahren zu verabschieden, um, wie es heißt, „Serbien rechtzeitig auf die Harmonisierung mit dem EU-Besitzstand im Bereich des Gesellschaftsrechts vorzubereiten.“
I. Ž.
Unternehmen

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Regierung Serbiens
Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesellschaftsgesetzes
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Europäische Aktiengesellschaft
Societas Europaea
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
grenzüberschreitende Fusionen
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