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Für eine einmalige befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für ausländische Staatsbürger in Serbien wurden 37.934 Anträge positiv entschieden

Quelle: Beta Sonntag, 05.01.2025. 15:04
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Abbildung (FotoYancy Min/unsplash)Abbildung
Seit Beginn des Betriebs des Portals für ausländische Bürger im Februar bis Ende letzten Jahres wurden insgesamt 37.934 Anträge auf eine einmalige befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für ausländische Bürger in Serbien positiv beantwortet, sagte der Direktor des Amtes für IT und elektronische Verwaltung, Mihailo Jovanović, in einer schriftlichen Erklärung.

Er sagte, dass allein im Dezember 4.195 einmalige Genehmigungen ausgestellt worden seien, und fügte hinzu, dass die einmalige befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Form eines biometrischen Dokuments, einer Karte, ausgestellt worden sei.

Das Portal für ausländische Bürger, sagte er, habe einen einfacheren und schnelleren Prozess für alle ausländischen Bürger ermöglicht, die in Serbien leben und arbeiten möchten. Wenn der Antrag individuell von einem ausländischen Bürger gestellt wird, muss dieser über ein Profil auf dem Portal für elektronische Identifizierung verfügen, während, wenn der Antrag vom Arbeitgeber gestellt wird, dieser als juristische Person ein offenes Profil auf dem E-Uprava-Portal haben muss und der gesetzliche Vertreter über ein registriertes Profil verfügen muss.

Der gesetzliche Vertreter der juristischen Person muss sich lediglich beim E-Uprava-Portal registrieren und eine Person zur Einreichung eines Antrags auf die Einzelgenehmigung im Namen dieser juristischen Person autorisieren, indem er ihr die Rolle „Arbeit mit ausländischen Staatsbürgern“ zuweist. Außerdem ist es im Portal für ausländische Staatsbürger möglich, ein Visum C zu beantragen, ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, das für touristische, geschäftliche und andere Reisen sowie für eine, zwei oder mehr Einreisen in die Republik Serbien ausgestellt wird.

Außerdem ist es möglich, ein Visum D zu beantragen, ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 bis 180 Tagen, das aufgrund von Beschäftigung, Bildung, Familienzusammenführung und Ähnlichem ausgestellt wird.
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