Restitution oder Entschädigung in bar oder Staatsanleihen - Serbisches Parlament verabschiedet Gesetz über Restitution
Dienstag, 27.09.2011.
16:23
Das serbische Parlament hat gestern das Gesetz über Restitution und Entschädigung von enteigneten Bürgern verabschiedet. Das Eigentum sollto, wo immer das möglich ist, in seiner ursprünglichen Form zurückgegeben werden.
Wenn so etwas unmöglich ist sollten enteignete Besitzer in bar oder Staatsanleihen entschädigt werden, nach dem aktuellen Marktwert. Die Anleihen sollten in Euro ausgegeben werden.
Das Gesetz bestimmt Bedingungen, Form und Verfahren für die Rückgabe des enteigneten Vermögens nach dem 9. März 1945 von natürlichen und bestimmten juristischen Persönglichkeiten im Rahmen Landreform, Nationalisierung u.Ä. aufgrund Entscheidungen über die Verstaatlichung und Überführung in das Volks-, Staats-, gesellschaftliche oder Genossenschaftseigentum.
Die Entschädigung von Holokaust-Opfern in Serbien, ohne lebendige gesetzliche Erben sollte durch ein besonderes Gesetz geregelt werden, durch Gründung einer Gedenkstätte und einer Stiftung, die die Gedenkstätte verwalten sollte.
Anleihen für enteignete Bürger älter als 70 Jahre am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes sollten in fünf Jahren fällig werden. Für jene, älter als 65, innerhalb von 10 Jahren.
Mitglieder der Besatzungstruppen, die während des Zweiten Weltkriegs in Serbien aktiv waren, und ihre Erben sind aus der Restitution ausgeschlossen. Das Recht auf die Rückgabe des enteigneten Vermögens haben alle rehabilitierten Personen.
Die Bedingungen für die Restitution sind gleich für alle Kategorine der Bevölkerung. Durch Verabschiedung des Gesetzes wird jede Veräußerung des Vermögens, insbesondere durch Privatisierung, verboten.
117 Abgeordnete haben für das Gesetz gestimmt.
Narodna skupština Republike Srbije

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