NBS hat einen Entwurf für Änderungen des Gesetzes über Zahlungsdienste vorbereitet – Was sind die Neuerungen?
Quelle: eKapija
Dienstag, 18.06.2024.
22:56
Dienstag, 18.06.2024.
22:56
(FotoToskanaINC/shutterstock.com)
Ziel der vorgeschlagenen Änderungen des Zahlungsdienstegesetzes ist es, wie bereits erwähnt, die Innovation am Markt weiter zu fördern und für mehr Wettbewerb und Transparenz im Bereich der Zahlungsdienste sowie für mehr Schutz und Sicherheit der Nutzer bei der Durchführung von Zahlungsvorgängen zu sorgen. Ihre Einführung würde unter anderem das Open Banking in der Republik Serbien regulieren und neue Dienste und Operationen von Anbietern dieser Dienste ermöglichen.
Der Entwurf definiert neue Dienste: Die Zahlungsauslösung ist eine Dienstleistung, bei der auf Wunsch eines Nutzers von Zahlungsdiensten ein Zahlungsauftrag für das bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführte Zahlungskonto des Zahlers erteilt wird, und die Bereitstellung von Informationen über das Konto ist eine Dienstleistung, die über das Internet bereitgestellt wird und durch die Informationen zu einem oder mehreren Zahlungskonten zusammengefasst werden, die der Nutzer von Zahlungsdiensten bei einem anderen Zahlungsdienstleister oder bei mehreren Zahlungsdienstleistern unterhält.
Der Entwurf definiert eine zuverlässige Benutzerauthentifizierung und legt fest, wann der Zahlungsdienstleister zu deren Umsetzung verpflichtet ist. Darüber hinaus regelt der Entwurf das Management von Betriebs- und Sicherheitsrisiken.
- Die Verabschiedung dieser Änderungen würde zahlreiche Vorteile für alle Nutzer von Zahlungsdiensten mit sich bringen (hauptsächlich in Form eines größeren Nutzerschutzes, eines größeren Leistungsangebots, geringerer Kosten), aber auch für den gesamten Markt der Zahlungsdienste in der Republik Serbien, da es eine rechtliche Grundlage für die Entwicklung neuer, innovativer Geschäftsmodelle und Dienstleistungen schafft – heißt es in der NBS-Pressemitteilung.
Wie bereits erwähnt, können diese Vorschläge und Anmerkungen an die E-Mail-Adressen kabinetguvernera@nbs.rs und platni.sistem@nbs.rs gesendet werden.
Die Zentralbank erinnert daran, dass sie auch einen Beschlussentwurf über Sonderregeln für die Ausführung von Überweisungen und Lastschriften in Euro vorbereitet hat, mit dem Artikel 5 und der Anhang der EU-Verordnung 260/2012 zur Festlegung technischer und geschäftlicher Anforderungen für die Ausführung von Überweisungen und Lastschriften in Euro umgesetzt werden.
Es wird auch präzisiert, dass der Beschlussentwurf geschäftliche, technische und andere Anforderungen für die Durchführung von Überweisungen von Genehmigungen und Lastschriften in Euro festlegt, um Aktivitäten für den Beitritt Serbiens zum einheitlichen Zahlungsraum in Euro (SEPA) umzusetzen.
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Narodna banka Srbije Beograd
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Open Banking
Entscheidungsentwurf über Sonderregeln für die Ausführung von Autorisierungsüberweisungen und Lastschriften in Euro
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