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Innenministerium hat neue Regeln für Fahrer von Elektrorollern veröffentlicht, die ab dem 15. Juni gelten

Quelle: eKapija Montag, 03.06.2024. 10:58
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Abbildung (FotoPixabay.com/vjkombajn)Abbildung
Das Innenministerium hat heute neue Regeln für Fahrer von Elektrorollern bekannt gegeben, die am 15. Juni in Kraft treten werden.

Fahrer von Elektrorollern dürfen nur dann am Verkehr teilnehmen, wenn sie über eine Plakette der Verkehrssicherheitsbehörde verfügen. Sie können mit dem Elektroroller auf Radwegen, Fußgänger-Radwegen oder Radwegen fahren.

- Wenn es keinen ausgewiesenen Weg gibt, kann sich der Fahrer des Elektrorollers auf einer Straße fortbewegen, auf der die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 Kilometer pro Stunde beträgt, bzw. 50, wenn er über 18 Jahre alt ist – hieß es in der Mitteilung des Ministerium auf Instagram.

Auch beim Überqueren der Straße darf der Fahrer des Elektrorollers nicht damit fahren, d. h. er muss absteigen und die Straße zu Fuß überqueren, außer an der Kreuzung des Radwegs.

Autofahrer müssen während der Fahrt auf der Straße, aber auch auf dem Radweg bei Nacht und schlechter Sicht eine Leuchtweste tragen.

- Der Fahrer ist verpflichtet, einen schützenden Fahrradhelm zu tragen, und es ist verboten, während der Fahrt Kopfhörer und Audiogeräte auf beiden Ohren zu tragen - weist das Innenministerium darauf hin.

Es ist nicht gestattet, dass mehr als eine Person auf dem Elektroroller mitfährt.
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