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Unternehmer können ab sofort Daten zum Geschäftsbetrieb ändern und Unternehmen aus dem Unternehmensregister Online löschen

Quelle: eKapija Mittwoch, 27.12.2023. 12:50
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Podeli
Abbildung (FotoPixabay / StockSnap)Abbildung
Auf dem Portal der elektronischen Dienste der serbischen Agentur für Unternehmensregister
ist eine spezielle App zum Einreichen aller Meldungen über die Änderung von Unternehmerdaten sowie zum Löschen von Unternehmern in Betrieb gegangen.

Die elektronische Übermittlung von Meldungen über die Änderung der Daten und die Löschung eines Unternehmers ist nicht verpflichtend, so dass alle Unternehmer, die die Meldungen in schriftlicher Form einreichen möchten, dies weiterhin wie bisher persönlich oder per Post tun können.

Für die elektronische Registrierung der Datenänderung und Löschung muss der Unternehmer über Folgendes verfügen:
  • ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat (elektronische Signatur), ausgestellt von der Zertifizierungsstelle in der Republik Serbien,
  • ein installiertes Lesegerät für elektronische Karten und eine installierte NEXU-App zum elektronischen Signieren (Falls die NEXU-App bereits installiert ist, sollte eine neue Version heruntergeladen werden, die von der Agentur entwickelt wurde und für die Erstellung aller zukünftigen elektronischen Dokumente, Rechnungen usw. verwendet werden kann. Sie kann kostenlos von der SBRA-Website heruntergeladen werden.),
  • Für die Zahlung der Gebühr sind die Zahlungskarten Visa, MasterCard oder DinaCard erforderlich.

Wird zusammen mit der elektronischen Anmeldung ein Dokument eingereicht, wie z. B. eine Genehmigung, eine Bescheinigung (z. B. ein Nachweis über beglichene Steuerpflichten), eine Genehmigung des zuständigen Organs, die ursprünglich in Papierform erstellt wurde, muss dieses Dokument digitalisiert bzw. in die Form eines elektronischen Dokuments umgewandelt werden. Die Digitalisierung des Dokuments, also die Umwandlung in ein elektronisches Dokument, kann durch einen Rechtsanwalt erfolgen, mit der Voraussetzung, dass der Rechtsanwalt gleichzeitig derjenige ist, der die Eintragung selbst vornimmt, oder einen Notar, der mit seiner elektronischen Signatur garantiert, dass er über das Originaldokument verfügt, es gescannt und mit einer elektronischen Signatur, also einem qualifizierten elektronischen Stempel, signiert hat.

Die vom Unternehmer ausgestellten Dokumente, beispielsweise eine Vollmacht für den Prokuristen, können ursprünglich in elektronischer Form dadurch erstellt werden, dass der Unternehmer das Dokument mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet.

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