Welche Stromerzeuger haben Recht auf Marktprämie und welche auf Einspeisvergütung?
Quelle: eKapija
Donnerstag, 08.06.2023.
12:24


Abbildung (FotoPixabay.com/Sebaonflames)

Recht auf eine Marktprämie
Der Anspruch auf eine Marktprämie entsteht am Tag der Rechtskraft der nach dem Auktionsverfahren gefassten Entscheidung über die Gewährung der Marktprämie, der Anspruch auf Zahlung der Marktprämie entsteht nach Erlangung des Status eines bevorzugten Erzeugers. Der Betrag der Marktprämie entspricht der Differenz zwischen dem erzielten Preis und dem Referenzmarktpreis für die in das Stromnetz eingespeiste elektrische Energie.
Recht auf eine Einspeisevergütung
Der Anspruch auf eine Einspeisevergütung entsteht am Tag der Endgültigkeit der Entscheidung über die Vergabe der Einspeisevergütung, die im Anschluss an das Auktionsverfahren angenommen wird, und der Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung entsteht nach der Erlangung des Status eines bevorzugten Erzeugers entsprechend der Vereinbarung über die Einspeisetarife.
Der Abrechnungszeitraum für die Zahlung der Einspeisevergütung beginnt um 24:00 Uhr des ersten Tages des Kalendermonats und endet um 24:00 Uhr des ersten Tages des nächsten Kalendermonats.
Der Referenzmarktpreis richtet sich nach dem Preis für elektrische Energie, der pro Stunde auf dem Day-Ahead-Markt für elektrische Energie in der Republik Serbien realisiert wird.
Der Betreiber des organisierten Strommarktes veröffentlicht die Referenzmarktpreise auf seiner Internetseite.
Wer kann an den Auktionen teilnehmen?
Die Verordnung sieht vor, dass man am Auktionsverfahren teilnehmen kann, sofern sich die Anträge auf Teilnahme an der Auktion auf Kraftwerke mit einer Leistung von 500 kW und mehr und auf Windparks mit einer Leistung von 3 MW und mehr beziehen.
Sofern im Rahmen von Auktionsverfahren, in denen Marktprämien vergeben werden, von den Auktionsteilnehmern Anträge für Kleinanlagen und Demonstrationsvorhaben eingereicht werden, werden diese Anträge nicht berücksichtigt.
An den Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Rechte an einer Einspeisevergütung kann man unter der Voraussetzung teilnehmen, dass die Anträge sich auf Kleinanlagen und Demonstrationsvorhaben beziehen. Sollten in den Auktionsverfahren zur Vergabe von Einspeisevergütungen von den Auktionsteilnehmern Anträge eingereicht werden, die sich nicht auf Kleinanlagen oder Demonstrationsvorhaben beziehen, werden diese Anträge nicht berücksichtigt.
Die Anmeldung zu einer Auktion erfolgt durch die Einreichung eines ausgefüllten Antrags auf Teilnahme an der Auktion, der auf dem Portal der EE-Auktionen bzw. bei Papierauktionen auf der Website des Ministeriums verfügbar ist.
I. Ž.
Unternehmen

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Verordnung über den Markt Prämien und Einspeisetarife
Auktionen
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