Diese Produkte sind in das Abkommen über die Ernährungssicherheit des offenen Balkans aufgenommen
(FotoElena Schweitzer/shutterstock.com)
Es handelt sich um Mais, Weizen und Dinkel, Weizen- und Dinkelmehl, Milchprodukte, Weißzucker in fester Form, Sonnenblumenöl, Sonnenblumenkernöl, Nudeln, ob gekocht, ungekocht oder gefüllt, Getreide, Grieß und Überzug für Pellets, Obst, frisch und gefroren, Gemüse, frisch und gefroren und Fleischprodukte, berichtet die Rundfunk- und Fernsehanstalt RTS.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass laut der Vereinbarung der Leader der Open-Balkan-Initiative die Länder beim gegenseitigen Austausch von Grundnahrungsmitteln Vorrang haben und dass es keine Wiederausfuhr von Lebensmitteln auf Drittmärkte geben wird.
Zur Überwachung des Abkommens werden die Länder eine gemeinsame Arbeitsgruppe innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des Abkommens bilden, um Verbesserungen vorzuschlagen, möglichen Missbrauch aufzudecken und zu verhindern.
Die Vereinbarung gilt für fünf Jahre und verlängert sich danach automatisch um jeweils ein Jahr.
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Open Balkan Initiative
Offener Balkan
Abkommen
Anhang
Ernährungssicherheit
Grundnahrungsmittel
Kapazitätskartierung
Getreidelagerung
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