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Ab heute ist der Service der elektronischen Bescheinigung über die Begleichung der Steuerpflichten aktiviert - – So erhalten Sie das Zertifikat

Quelle: eKapija Mittwoch, 08.06.2022. 10:15
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Abbildung (FotoPixabay.com/StartupStockPhotos)Abbildung
Das Amt für Informationstechnologien und elektronische Verwaltung der Regierung der Republik Serbien hat bekannt gegeben, dass Bürger Serbiens ab dem 7. Juni eine elektronische Bescheinigung über die Erfüllung ihrer Steuerpflichten im Zusammenhang mit der Grundsteuer erhalten können, ohne an den Schaltern warten zu müssen, dank des neuen Dienstes eUverenje (eBescheinigung) auf dem Portal der lokalen Steuerverwaltung unter lpa.gov.rs.

Über das LPA-Portal können Bürger mit nur wenigen Klicks einen Antrag auf Ausstellung dieser Bescheinigung stellen und das elektronische Dokument entweder auf dem LPA-Portal oder aus ihrem eSanduce (eInbox) auf dem eGovernment-Portal abholen.

Um diesen Dienst nutzen zu können, müssen sich die Bürger mit einem qualifizierten elektronischen Zertifikat elektronisch identifizieren, egal ob in einem Cloud-Speicher oder auf einer Smartcard/einem USB-Token.

Der Antrag auf Erlangung des Zertifikats kann von natürlichen Personen, Unternehmern und juristischen Personen gestellt werden, und der Antrag kann an alle lokalen Steuerverwaltungen gestellt werden, die die Verarbeitung elektronischer Zertifikate ermöglicht haben, wie auf der Website der serbischen Regierung bekannt gegeben.

Der Direktor des Amtes für Informationstechnologien und elektronische Verwaltung, Mihailo Jovanovic, wies darauf hin, dass die lokalen Steuerverwaltungen in Belgrad allein im Jahr 2021 auf Wunsch der Bürger über 120.000 dieser Bescheinigungen ausgestellt hätten.

Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, auch diesen Service zu digitalisieren und es allen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Unternehmen zu erleichtern, den Antrag elektronisch zu stellen und die eBescheinigung ohne Wartezeiten am Schalter zu erhalten. Der eUverenje-Service ist derzeit in allen 37 lokalen Steuerverwaltungen verfügbar, und wir gehen davon aus, dass alle anderen lokalen Steuerverwaltungen diesen Service im Laufe des Sommers aktivieren werden, fügte Jovanovic hinzu.

So erhalten Sie ein eZertifikat:

– Sie müssen ein registrierter Benutzer des E-Government-Portals mit einem hohen Maß an Zuverlässigkeit sein (ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat in einem Cloud-Speicher, auf einer Karte oder einem USB-Token);

– Weitere Informationen darüber, wie Sie eine kostenlose Bescheinigung in einem Cloud-Speicher erhalten, finden Sie hier;

– Registrierung auf dem Portal lpa.gov.rs;

– Wählen Sie im Menü die Option „Uverenja“ und geben Sie die Daten ein;

– Wenn der Zweck der Ausstellung dieser Bescheinigung die Zahlung einer Verwaltungsgebühr erfordert, können Sie dies elektronisch auf dem LPA-Portal tun;

– Nachdem Sie einen Antrag gestellt haben, hat die örtliche Steuerverwaltung 8 Tage Zeit, um Ihnen den elektronischen Bescheid auszustellen, den Sie vom LPA-Portal oder von Ihrem eSanduce im eGovernment-Portal herunterladen können.
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