Veränderte Incoterms-Klauseln ab dem 1. Januar 2011 in Kraft
Montag, 25.10.2010.
15:54
Das weltweit tätige Transport- und Logistikunternehmen Gebrüder Weiss startete unlängst eine Info-Kampagne für seine Kunden mit Details zu den ab Januar 2011 geltenden Incoterms 2010.
Die Incoterms können laut ICC in nationalen als auch internationalen Kaufverträgen angewendet werden.
Künftig wird es statt 13 nur mehr 11 Klauseln geben. Diese sind in zwei Kategorien unterteilt worden: Klauseln für alle Transportarten:= =EXW, FCA, CPT, CIP, DAT, DAP, DDP und Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport:= =FAS, FOB, CFR, CIF, gab "Eurocargo Gebrüder Weiss".
- Gemäß den Incoterms 2010 gilt die Ware bei den Klauseln FOB, CFR und CIF als geliefert, sobald sie an Bord des Schiffes ist und nicht wie bisher über der Schiffsreling - heißt es in der Mitteilung von "Eurocargo Gebrüder Weiss"
Die Incoterms DAT und DAP ersetzen die bisherigen Klauseln DEQ, DAF, DES und DDU.
Nach der DAT-Klausel (delivered at terminal- geliefert Terminal) hat der Verkäufer einen Beförderungsvertrag bis zum benannten Terminal im vereinbarten Bestimmungshafen oder -ort abzuschließen und dem Käufer die Ware entladen zur Verfügung zu stellen.
Nach der DAP-Klausel (delivered at place- geliefert benannter Ort) hat der Verkäufer seine Verpflichtung erfüllt, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird.
Gebruder Weiss d.o.o. Dobanovci

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