Änderung des Grundsteuergesetzes wird vorbereitet - Gebühren auch für Nebeneinrichtungen, Preise auf Garagenebene
Quelle: eKapija
Mittwoch, 28.10.2020.
15:27
Mittwoch, 28.10.2020.
15:27
Illustration (FotoPixabay.com/Steve Buissinne)
In der vom Finanzministerium veröffentlichten Arbeitsfassung des Änderungsentwurfs zu diesem Gesetz sind neben Gebäuden, landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wäldern und anderen Grundstücken, Wohnungen, Wohnhäusern, Bürogebäuden und anderen Gebäuden, die zur Ausübung von Tätigkeiten verwendet werden, und Garagen auch Hilfseinrichtungen steuerpflichtig.
Diese Kategorie umfasst Brunnen, Pools, Stauseen, Zisternen, Heizungskeller, Keller, Heizstofflagerschuppen, Wirtschaftsgebäude (im Sinne des Gesetzes, das Planung und Bau regelt) sowie Vordächer von mehr als 10 m2, die als eigenständige Strukturen gelten.
- Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verringern die Steuerbelastung für Hilfseinrichtungen und erweitern die Steuerbefreiung für Einrichtungen, die für die landwirtschaftliche Primärproduktion bestimmt sind. Durch die Anwendung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen gibt es keine Grundlage für Immobiliensteuerzahler, die keine Geschäftsbücher führen, z. Bürger realisieren Steuerbefreiung für Einrichtungen, die für die landwirtschaftliche Primärproduktion bestimmt sind, wenn diese Personen nicht gleichzeitig Steuerzahler der Einkommensteuer auf Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft sind - so das Ministerium.
Wie sie hervorheben, wird vorgeschlagen, dass alle Steuerzahler, die keine Geschäftsbücher führen, eine Steuerbefreiung für die genannten Einrichtungen realisieren können (wenn sie nicht gegen eine Gebühr an eine andere Person überlassen, für einen Zeitraum, der länger als 183 Tage in 12 Monaten dauert).
Die Bestimmungen des Gesetzes, nach denen die Zuständigkeit der Steuerverwaltung für die Bestimmung, Erhebung und Kontrolle von Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Steuern auf die Übertragung absoluter Rechte auf lokale Selbstverwaltungseinheiten übertragen wird, sollen am 1. Januar 2022 umgesetzt werden.
Die öffentliche Diskussion über den Gesetzesentwurf über die Änderungen des Grundsteuergesetzes endet am 4. November 2020.
I. M.
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