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Gerichtsarbeit normalisiert, Fristen laufen weiter

Quelle: eKapija Montag, 18.05.2020. 15:41
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Illustration (FotoNotarYES/shutterstock.com)Illustration
In der Schlussfolgerung des Hohen Justizrates vom 7. Mai 2020 wurde festgestellt, dass die Anforderungen für die Normalisierung der Arbeit der Gerichte ab dem 11. Mai 2020 im Hinblick auf die von der Nationalversammlung der Republik Serbien erlassene Entscheidung zur Aufhebung des Ausnahmezustands am 6. Mai 2020 erfüllt waren.


Ab dem 11. Mai 2020 sind alle Gerichte in Serbien in vollem Umfang tätig und beachten dabei die obligatorischen Gesundheitsschutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für Mitarbeiter und interessierte Parteien in Gerichtsgebäuden, teilte die Anwaltskanzlei Tomic, Sindjelic, Groza auf ihrer Website mit.

Mit der Aufhebung des Ausnahmezustands am 6. Mai 2020 wurde die am 15. März 2020 verkündete Verordnung über Fristen in Gerichtsverfahren während des Ausnahmezustands (RS-Amtsblatt Nr. 38/2020) beendet, die einen Aufschub von Fristen im Ausnahmezustand ermöglichte. Infolgedessen laufen alle Fristen, die während des Ausnahmezustands eingehalten wurden, ab dem 7. Mai 2020 wieder, und die Zeit, die vor ihrem Aufenthalt vergangen ist, wird auf die obligatorische Frist angerechnet.
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