NBS empfiehlt Verschiebung der Zahlung der fälligen Versicherungsprämie
Quelle: eKapija
Donnerstag, 16.04.2020.
13:21


(FotoToskanaINC/shutterstock.com)

Um die Gesundheit der Leistungsempfänger und der in der Versicherung tätigen Personen zu schützen und eine weitere Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) zu verhindern, hat die NBS die notwendigen Schritte unternommen. Die Rechte und Interessen der Empfänger von Versicherungsdienstleistungen sollen geschützt werden und ihnen soll ermöglicht werden, weiterhin Versicherungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, und andererseits will man das reibungslose Funktionieren des Versicherungssektors und die Ausübung der Aufsicht über dessen Betrieb gewährleisten.
Wie auf der NBS-Website angekündigt, würden die Begünstigten im Falle einer Zahlungsaufschiebung die während der Ausnahmezustands fälligen Versicherungsprämien nach der Abschaffung des ausnahmezustäands begleichen, ohne dass Zinsen für ausstehende fällige Prämienraten erhoben würden, wobei man diese Raten auf die verbleibenden Raten der Versicherungsdauer verteilen würde.
Es iwrd darauf hingewiesen, dass die Stundung von Versicherungsprämienraten die Gültigkeit der Versicherung keineswegs verlängert - sie verschiebt nur und ausschließlich die Zahlung fälliger Raten.
- Außerdem möchten wir alle unsere Bürger - die Begünstigten der Lebensversicherung, der freiwilligen Krankenversicherung und insbesondere der Reiseversicherung, die sich zufällig im Ausland befinden und Versicherungsverträge mit inländischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben - daran erinnern, zusätzlich zu prüfen, ob ihre Versicherungspolicen auch COVID-19 abdecken, auf welche Weise diese Verträge, dh Versicherungsbedingungen, die gedeckten Risiken sowie die damit verbundenen Ausschlüsse definieren - sagt die NBS auf ihrer Website.
Die NBS stellt fest, dass weitere Maßnahmen in einem bestimmten Fall von der Art und Weise abhängen, in der der Versicherungsvertrag (Versicherungsbedingungen) die Risikodeckung definiert.
- Wenn die abgeschlossenen Versicherungsverträge keine Deckung durch COVID-19 vorsehen, empfehlen wir unseren Bürgern, elektronisch mit ihren Versicherern zu kommunizieren und zu versuchen, mehr Informationen über die vereinbarte Risikodeckung und Ausschlüsse zu erhalten sowie herauszufinden, ob die Versicherer zufällig eine Versicherung anbieten, die eine solche Deckung bietet, dh um die Möglichkeit zu prüfen, eine solche zusätzliche Deckung auszuhandeln, und um zu sehen, ob ihre Reiseversicherungspolicen verlängert werden können.
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