RATEL: Verzögerungen bei der Postzustellung gelten als höhere Gewalt
Quelle: eKapija
Mittwoch, 15.04.2020.
10:21
Mittwoch, 15.04.2020.
10:21
Illustration (FotoAfrica Studio/shutterstock.com)
Wie sie sagen. sieht der Artikel 54 des Gesetzes über Postdienste unter anderem vor, dass die Postzustellzeit die Zeit zwischen der Abholung des Artikels und seiner Zustellung ist.
Das Gesetz besagt jedoch, dass Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder falscher Adresse und Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, in diesem Fall aufgrund eines andauernden Ausnahmezustands und einer 60-Stunden-Quarantäne, nicht in Postzustellzeit enthalten sind.
- Artikel 83 desselben Gesetzes entbindet den Betreiber von jeglicher Verantwortung (einschließlich der Verantwortung für die Überschreitung der Übertragungszeit) für den Schaden, der durch höhere Gewalt verursacht wird - sagt RATEL.
Unter Berücksichtigung der Umstände und der Reihe von Notfallereignissen empfiehlt RATEL den Nutzern von Postdiensten dringend, sich vor dem Versenden des Artikels gründlich über die vom ausgewählten Postbetreiber angegebenen geplanten Lieferzeiten zu informieren.
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