Alle Fassadenwerbungen werden revidiert - Sie müssen von der Direktion für Straßenwesen genehmigt werden
Mittwoch, 06.01.2010.
19:00
Unternehmen, Händler oder Organisationen, die für ihre Erzeugnisse, Dienstleistungen oder Aktivitäten an Fassaden und in Schaufenstern in Belgrad werben, müssen künftig die Genehmigung der Direktion für Straßenwesen bzw. des Sekretariats für Verkehr der Stadt Belgrad beantragen.
Werbetafeln und Lichtreklamen, die vor mehreren Jahren aufgestellt worden waren, müssen nicht entfernt werden. Man muss nur die Genehmigung der Direktion für Straßenwesen beantragen.
Jeder Antrag soll Beweise für das Eigentum am Objekt, Projekt, Genehmigung des zuständigen Stromanbieters und des Denkmalsschutzamtes enthalten.
In manchen Fällen muss man die Zustimmung der zuständigen Brandschutz- oder einer anderen Behörde haben, abhängig von Vorschriften im Regelbuch für die Aufstellung von Werbetafeln.
Für jede Werbetafel, Lichtreklame oder Fassadewerbung muss man eine monatliche oder jährliche Gebühr entrichten.
JP Putevi Srbije Beograd
Sekretarijat za saobraćaj Beograd
Zavod za zaštitu spomenika kulture Grada Beograda

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