Sieg für Tabakindustrie und Gastwirte – Was enthält die Vorlage für das neue Rauchergesetz?
Sonntag, 10.01.2010.
01:57
Die Vorlage für das neue Gesetz zum Schutz der Nichtraucher, die im Parlament eingebracht wurde, weicht vor dem ursprünglichen Entwurf der Regierung Serbiens ab. Die Regierung beschloss inzwischen, Forderungen der Tabakhersteller und des Gaststättengewerbes entgegenzu kommen und den allgemeinen Rauchverbot in Gaststätten aufzugeben.
Man habe sich darüber, berichtet der Belgrader Tageszeitung „Danas“, bei einem Treffen Ende des vergangenen Jahres geeinigt. Die Gesetzesvorlage, die im Parlament diskutiert werden soll, verbietet das Rauchen am Arbeitplatz und allen geschlossenen Gewerbe- und sonstigen öffentlichen Räumen, enthält aber auch eine Reihe von Ausnahmen, die vom ursprünglichen Entwurf abweichen. Der Gesetzgeber hat den allgemeinen Rauchverbot in Unternehmen aufgegeben und die Schaffung von Raucherräumen erlaubt. Gastwirte sollen nicht verpflichtet werden, den Rauchverbot in allen Räumen einzuführen. Je nach Größe des Lokals wird es unterschiedliche Regelungen geben.
Bei Lokalen größer als 80 m2, die sich nicht in einem größeren Objekt mit dem Rauchverbot (wie Einkaufszentrum) befinden, muss mindestens eine Hälfte in einen Nichtraucher-Raum verwandelt werden. Solcher Raum soll eine visuelle Einheit bilden. Wenn dies nicht möglich ist, muss der größere Raum zum Nichtraucher-Raum werden. Nichtraucherzonen (Tische und Ausschänke) müssen mit entsprechenden Schildern und Aufklebern versehen werden.
Inhaber von Lokalen größer als 80 m2 können besondere Raucherräume schaffen, hier darf man aber Getränke nicht ausschenken oder Speisen servieren. Solche Räume müssen mit Lüftungsanlagen versehen werden. Der erste Gesetzesentwurf schreibt aber nicht vor, wie stark diese Anlage sein soll. Die Frist für die Anpassung an neuen Vorschriften wurde verdoppelt bzw. von 90 auf 180 Tage verlängert. Für jeden Verstoß gegen dieses Gesetz müssen natürliche Personen eine Geldstrafe von 5.000 Dinar vor Ort zahlen. Die Geldstrafen für Firmen liegen zwischen 500.000 und 1 Mio. Dinar (zwischen 800.000 und 1 Mio. Dinar im ersten Entwurf).
Größte Zugeständnisse
Die größte Zugeständnisse hat der Gesetzgeber Inhabern von Cafés und Restaurants gemacht. Besteht ein Lokal nur aus einem Raum unter 80 Quadratmeter, so kann der Wirt entscheiden, ober er es als Raucher- oder Nichtraucher-Lokal führt. Man muss das Lokal mit einem entsprechenden Schild markieren.
(Anmerkung: Artikel übernommen aus der Tageszeitung "Danas" vom 5.01.2010)

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