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Einfuhr von Schutzmasken und Handschuhen erfordert Einreichung eines Antrags auf Expertenmeinung bei der serbischen Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde

Quelle: eKapija Freitag, 27.03.2020. 11:22
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Illustration (FotoPixabay.com/leo2014)Illustration
Alle interessierten juristischen Personen, die während der COVID-19-Epidemie Atemschutzmasken oder Handschuhe für ihre eigenen Bedürfnisse importieren möchten, müssen bei der serbischen Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde ein Gutachten einholen.


Eine wichtige Mitteilung über die Art des Imports von Masken und Handschuhen für den eigenen Bedarf zum Schutz der Mitarbeiter finden Sie auf der Website der Agentur.

Unter anderem enthält die Mitteilung Einzelheiten zur Art und Weise der Einreichung dieser Anträge sowie die Daten zu den Unterlagen, die zusammen mit diesen eingereicht werden müssen.

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