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Regierung verbietet Export von weiteren fünf lebenswichtigen Produkten

Quelle: Tanjug Mittwoch, 25.03.2020. 14:19
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Illustration (Fototamkor/shutterstock)Illustration
Die serbische Regierung hat beschlossen, die Entscheidung über das vorübergehende Verbot der Ausfuhr lebenswichtiger Güter so zu ändern, dass sie für weitere fünf Produkte gilt, heißt es in der am 24. März im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung.


Nach dieser Entscheidung ist der Export von Zuckerrübenmelasse, Hefekultur, Backhefe (trocken), anderer Formen von Backhefe und Aktivhefe nun verboten.

Wie bereits erwähnt, kann die Ausfuhr von Produkten aus dieser Liste nur in Ausnahmefällen durch Beschluss der serbischen Regierung genehmigt werden.
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