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Belgrader Stadtbezirke erteilen Baugenehmigungen seit dem 1. November

Quelle: Novosti Mittwoch, 06.11.2019. 13:16
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Illustration (FotoGoodluz/shutterstock.com)Illustration



Zwei Monate nach der Verabschiedung des neuen Statuts der Stadt haben sich alle Stadtbezirke in Belgrad diesem wichtigsten Gesetz angeschlossen. Entsprechend den angekündigten Neuerungen bereiten die Veröffentlichungen Dokumente für die Erteilung von Baugenehmigungen für Anlagen bis zu einer bestimmten Größe von Quadratmetern über ein elektronisches System vor. Sie sollen ab dem 1. Januar mit der Legalisierung beginnen.

Abgeordnete in der Stadtversammlung haben das neue Statut im Juli gebilligt. Danach haben 17 Gemeinden ihre Dokumente vorbereitet, in denen auch ihre Zuständigkeiten aufgeführt sind. Unter anderem erteilt die Stadt jetzt Genehmigungen für Anlagen bis zu 1.500 m2. Vorortbezirke können Genehmigungen für Bauvorhaben bis 5.000 m2 erteilen.


- Nach dem Beschluss über die Satzung werden seit dem 1. November Baugenehmigungen und andere Baugesetze von den Bezirksverwaltungen erteilt. Die Erteilung von Genehmigungen im einheitlichen Verfahren erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege, und Anträge werden an die Adressen der Gemeinden - das Sekretariat - gerichtet - erklärt man im Sekretariat für Angelegenheiten des Leitera der Stadtverwaltung.

Zusätzlich zu den neuen Anträgen, die die Bürger an die Gemeinden richten, werden sie auch damit beauftragt, die vor Inkrafttreten der neuen Satzung eingeleiteten Verfahren durchzuführen und sie von den Stadtbüros an die Gemeindebüros weiterzuleiten. Eine Liste dieser Unterlagen wurde in diesem Sommer im Legalisationssekretariat erstellt, und alle Verfahren sollten bald an die Adressen der Gemeinden geschickt werden.

Das einheitliche Verfahren umfasst die Erteilung von Baugenehmigungen, die Registrierung von Arbeiten, die Einholung der genehmigten technischen Unterlagen, die Erteilung von Nutzungsgenehmigungen und die Einholung der Anforderungen für die Planung. Dazu gehört auch die Anbindung von Einrichtungen an die Infrastruktur sowie der Erhalt von Genehmigungsdokumenten und anderen Dokumenten, die von den Trägern öffentlicher Genehmigungen ausgestellt wurden.
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