Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses für 2018 läuft am 30. Juni 2019 ab
Donnerstag, 13.06.2019.
12:47
Das Gesetz über die Rechnungslegung verpflichtet juristische Personen außerdem dazu, der Agentur für Handelsregister zusätzlich zu den Jahresabschlüssen auch folgende Dokumente einzureichen:
- Beschlussfassung über die Annahme des Jahresabschlusses;
- Beschlussfassung über die Gewinnverteilung, dh die Deckung des Verlustes auf der Grundlage des regulären Jahresabschlusses, falls entschieden wurde, den Gewinn auszuschütten oder den Verlust zu decken;
- Jährlicher Geschäftsbericht gemäß diesem Gesetz (wenn das Rechnungslegungsgesetz sie zu seiner Erstellung verpflichtet).
Juristische Personen, die nach dem Gesetz zur Prüfung des Jahresabschlusses verpflichtet sind, sind auch dazu verpflichtet, der Agentur für Handelsregister zusätzlich zu erwähnten Dokumenten auch einen Prüfungsbericht einzureichen, der in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den internationalen Prüfungsstandards erstellt wurde.
Agencija za privredne registre Beograd

Izdanje Srbija
Serbia Edition
Izdanje BiH
Izdanje Crna Gora