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Baurecht kann für maximal 100 Jahre vergeben werden - Vorentwurf des Bürgerlichen Gesetzbuchs führt wichtige Neuerungen in der Bauwirtschaft ein

Quelle: Politika Dienstag, 04.06.2019. 11:55
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(FotoGuilherme Cunha/Unsplash)
Das private Baurecht, das mit dem Vorentwurf des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeführt wird, ermöglicht den Erwerb des befristeten Eigentums an Gebäuden, die gegen einen Baurechtzins auf einem fremden Grundstück errichtet werden. Die Pachtdauer ist meist 100 Jahre, und das Baurecht ist durch Verkauf, Schenkung oder Erbschaft übertragbar. Der Bauberechtigte ist verpflichtet, auf dem fremden Grundstück vereinbarte Gebäude zu errichten, und er erwirbt dadurch das Eigentumsrecht darauf. Nach der Laufzeit (100 Jahre), fällt das Grundstück sowie die Gebäude am Grundstück an den ursprünglichen Eigentümer der Liegenschaft bzw. seine Erben zurück.

- Wenn Sie einen Grundstück auf eine Laufzeit von hundert Jahren pachten, um darauf ein Gebäude zu bauen, haben Sie das Eigentumsrecht auf diesem Gebäude bis zum Ende dieses Zeitraums. Nach der Laufzeit fällt das Grundstück sowie die Gebäude am Grundstück an den ursprünglichen Eigentümer der Liegenschaft bzw. seine Erben zurück. Das ist, kurz gesagt, der Sinn dieses neuen privatrechtlichen Instituts, von dem viele profitieren können. Sowohl Leute, die nicht genügend Mittel für den Kauf eines Grundstücks haben, und sich auf diese Weise ein eigenes Haus leisten können, als auch wohlhabende Investoren in Großstädten, insbesondere in den zentralen Zonen, wo es schwierig ist, einen Baugrundstück zu kaufen. Investoren können auf diese Weise solche Parzellen erwerben und darauf luxuriöse und profitable Gebäude errichten. Inhaber von Liegenschaften, die sie nicht selbst bebauuen können, werden dafür mit dem Baurechtszins entschädigt - sagt Dr. Nina Planojevic, Professorin für Zivilrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft in Kragujevac gegenüber der Belgrader Tageszeitung Politika.

Die Einführung und Regelung des privaten Baurechts sei eine der schwierigsten Aufgaben für die Regierungskommission gewesen, die den Vorentwurf des Bürgerlichen Gesetzbuchs beauftragt erstellt und dabei richtig eingeschätzt habe, dass jetzt der richtige Moment für die Einführung dieser rechtlichen Konstruktion sei.

Das Baurecht im privatrechtlichen Sinn ist als vererbliches und veräußerbares Sachrecht auf dem fremden Grundstück definiert, das für eine befristetet Nutzungsdauer und für Bau, Besitz und Nutzung eines dauerhaaften Gebäudes verpachtet wird. Der Rechteinhaber (Bauberechtigte) erwirbt das Eigentumsrecht auf dem Gebäude, das solange gilt wie das Recht zum Bauen, und er muss dem Grundbesitzer dafür einen Baurechtszins zahlen. Nach der Laufzeit, fällt das Grundstück sowie die Gebäude am Grundstück an den Eigentümer zurück, und der Grundbesitzer muss den Bauberechtigten oder seine Erben entsprechend entschädigen.

- Wir wissen noch immer nicht, wie wir das Baurecht in der Praxis anwenden werden. Rechtsanwälte, Notare und Richter müssen sich eingehend mit diesem privatrechtlichen Institut auseinandersetzen, um Einzelfälle erfolgreich lösen zu können. Wir müssen auch bestimmte Dilemmas bezüglich seiner Eintragung in das Grundbuch als Belastung und der Eintragung des Eigentumsrechts auf dem neu gebauten Gebäude - sagt Dr. Planojevic.

Das Baurecht kann aber auch für eine kürzere Frist vergeben werden. Das Gesetzbuch legt nicht die kürzeste Laufzeit fest, daher kann es vorkommen, dass Verträge für 20 oder 30 Jahre geschlossen werden. In einigen Ländern ist das Baurecht dauerhaft und daher auch das Eigentumsrecht an gebauten Gebäuden.

Das Baurecht darf aber nicht für das Ackerland vergeben werden, sondern ausschließlich für Baugrundstücke, die sogar schon bebaut sein können, unter der Voraussetzung, dass noch etwas darauf gebaut, angebaut oder wiederaufgebaut werden kann. Das Gesetzbuch muss auch die Regeln für die Aufstockung von bestehenden Gebäuden, sowie für den Bau der oberirdische und unterirdische Anlagen festlegen.

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