Bosnisch-herzegowinisches Verfassungsgericht stoppt Zölle auf Erzeugnisse aus Serbien und Kroatien
Montag, 06.07.2009.
01:45
Das Verfassungsgericht Bosniens und Herzegowinas beschloss, die Anwendung des Gesetzes über den Schutz der einheimischen Produktion vorläufig zu stoppen. Erzeugnisse aus Serbien und Kroatien bleiben dadurch weiterhin von Zoll verschont.
Das Verfassungsgericht hat dadurch die Empfehlung des Vorsitzenden der Volkskammer des bosnisch-herzegowinischen Parlaments, Ilija Filipović, akzeptiert, im Einklang mit dem Freihandelsabkommens CEFTA zu handeln und die Anwendung des erwähnten Gesetzes zu stoppen, meldet der öffentliche Fernsehsender FTV.
Das Gesetz über den Schutz der einheimischen Produktion sieht volle Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Kroatien und Serbien vor.
Verzollt sollten die Erzeugnisse wie Fleischwaren, Milchprodukte, Obst, Gemüse, Getränke und Spirituosen und andere aus Nachbarländern werden, die bisher zollfrei eingeführt worden sind.
Kroatien und Serbien haben sofort die reziproken Maßnahmen angekündigt, weil Bosnien und Herzegowina dadurch das Freihandelsabkommen CEFTA verstößt. Die Europäische Kommission hat Bosnien und Herzegowina noch früher ermahnt, die Verabschiedung eines solchen Gesetzes noch einmal zu überprüfen, weil es dem Stabilisierungs- und Assozierungsabkommen zwischen BuH und der Europäischen Union widerspricht.
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