Gesetz über öffentliche Lagerräume verabschiedet
Sonntag, 31.05.2009.
19:27
Das serbische Parlament hat am 29. Mai das Gesetz über öffentliche Lagerräume für landwirtschaftliche Erzeugniss verabschiedet, das die Gründung eines zentralen Registers für öffentliche Lagerräume vorsieht. Das Ministerium für Landwirtschaft soll dafür zuständig sein.
Die Firma, der die Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnisse anvertraut werden soll, muss über einen Raum für den Empfang, Bewahrung und Lieferung von landwirtschaftlichen Produkten verfügen, um die Qualität und Hygiene garantieren zu können, sowie über entsprechende Messgeräte.
Öffentliche Lagerräume sollen Gebühren für jede Tonne gelagerter Erzeugnisse entrichten. Sie dürfen niemanden ablehnen, wenn es freien Platz gibt.
Öffentliche Lagerräume sollen Waren vor dem Brand, Erdbeben und Diebstahl versichern.
Das Gesetz sieht, unter anderem, die Gründung eines Kompensationsfonds vor, aus dem Schäden ersetzt werden sollen. Der Fonds soll durch Erhebung einer jährlichen Gebühr vom Lagerraumbesitzer gebildet werden.
Man will auf diese Weise die großen Unterschiede und Schwankungen zwischen Preisen landwirtschaftlicher Produkte über das Jahr mildern und den Agrarmarkt effizienter regeln.
Durch Gründung öffentlicher Lagerräume will man den Platz für die Bewahrung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sichern und Landwirten ermöglichen, die Zeit für den Verkauf ihrer Erzeugnisse selbst zu bestimmen.
Der Gesetzgeber erklärt, dass gelagerte Erzeugnisse nicht verkauft werden müssen. Mit einem Wertpapier als Zahlungsmittel kann der Landwirt einen Kredit für den Erwerb von Rohstoffen, Landmaschinen oder Land beantragen.
Solche Wertpapiere können an der Börse verkauft und gekauft werden.
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