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Europäische Union zur Einführung neuer Vorschriften im Biolandbau - Verordnung soll 2021 in Kraft treten

Quelle: AGROpress Dienstag, 25.12.2018. 15:35
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Illustration (FotoAlexander Raths/shutterstock.com)Illustration

Wie auf der Website der Direktion für nationale Referenzlaboratorien angekündigt, wurde die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die organisch-biologische Produktion und Kennzeichnung von organisch-biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834 des Rates 2007 angenommen.



Die neue Verordnung soll ab dem 1. Januar 2021 umgesetzt werden. Sie soll die Produktionsvorschriften vereinfachen und durch die Aufhebung von Ausnahmen und Abweichungen weiter harmonisieren. Außerdem wird das Kontrollsystem durch strengere Vorsichtsmaßnahmen und umfangreichere risikobasierte Kontrollen entlang der gesamten Lieferkette gestärkt.

Hersteller in Drittländern müssen dieselben Regeln einhalten wie Hersteller in der EU, und die neuen Bestimmungen werden sich auf eine umfassendere Produktliste (zum Beispiel - es sind Salz, Bienenwachs, Blätter der Rebe) sowie zusätzliche Produktionsvorschriften (z.B. für Hirsche, Kaninchen und Geflügelbeziehen.

Dank eines neuen Systems von Gruppenzertifizierungen wird die Zertifizürierung für Kleinbauern erleichtert. Mit den Vorschriften soll außerdem das Risiko einer versehentlichen Kontamination durch Pestizide verringert werden.

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