Neue Produktionsmethoden unterliegen der GVO-Richtlinie der EU
Donnerstag, 26.07.2018.
12:38
Alle Lebensmittel, die durch Verwendung einer Reihe neuer biotechnologischer Zucht- und Kultivierungstechniken erzeugt werden, unterliegen der EU-Richtlinie für gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch entschieden.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass durch Mutagenese gewonnene Organismen genetisch veränderte Organismen (GVO) seien und grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen unterliegen würden. Von diesen Verpflichtungen ausgenommen seien die mit Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen, die seit langem als sicher gelten.
Allerdings stünde es den EU-Staaten frei, diese Organismen unter Beachtung des Unionsrechts den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen oder anderen Verpflichtungen zu unterwerfen, urteilten die EU-Richter. Mit "Mutagenese" werden alle Verfahren bezeichnet, die es - anders als die Transgenese - ermöglichen, das Erbgut lebender Arten ohne Einführung einer fremden DNS zu verändern.
Deutsche Bundesministerin für Umweltschutz Svenja Schulze begrüßte das Urteil und nannte es "eine gute Nachricht für die Umwelt und den Verbraucherschutz". Es dürfe keine „Gentechnik durch die Hintertür“ geben.
Das Urteil stellt einen großen Sieg für die Umweltschützer, aber zugleich eine sehr schlechte Nachricht für Pflanzenzüchter, Arzneimittelforscher und Hersteller biobasierter Chemikalien, warnen die Experten aus der Biotech-Branche.
European Court of Justice Luxembourg

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