Insgesamt 830 Arbeiter verbleiben in Galenika - 400 EUR pro Beschäftigungsahr für freiwilliges Ausscheiden aus dem Unternehmen
(FotoPavel Kubarkov/shutterstock.com)

Der Staat verpflichtete den Käufer, die Mitarbeiterzahl (1.300) in den nächsten zwei Jahren nicht unter 900 zu reduzieren. Galenika wird aber ab Anfang April ungefähr 830 Vollzeitmitarbeiter beschäftigen. Alle andere werden das Unternehmen freiwillig verlassen - im Rahmen eines Versorgungsprogramms für überschüssige Arbeitskräfte, berichtet Novosti.
Die Anmeldefrist für das freiwillige Ausscheiden aus dem Unternehmen dauerte bis 15. März 2018.Der neue Inhaber beschloss, alle Nebendienste wie Reinigungs-, Verpflegungs-, Bewachungs- und Sicherheitsdienst abzuschaffen, bzw. outzusourcen.
- Der Arbeitgeber hat ihnen eine Abfindung für das freiwillige Ausscheiden aus dem Unternehmen geboten. Sie werden gleiche Aufgaben auch weiterhin erledigen, aber jetzt für einen anderen Arbeitgeber - sagte Zoran Pantelic, Vorsitzender der Gewerkschaft Nezavisnost.
- Sie erhalten gleiche Beträge in Höhe von 400 EUR pro Beschäftigungsjahr. Mitte des Jahres starten wir Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag, weil der bestehende bis Dezember gültig ist. Wir werden versuchen, unsere derzeitigen Rechte zu behalten.
Der neue Inhaber investiere, laut seinen Worten in die Produktion und habe bereits mit der Registrierung neuer Produkte begonnen.
Zur Erinnerung: Der neue Inhaber von Galenika hat sich zu Investitionen im Gesamtwert von 5,52 Mio. EUR in das Pharmawerk verpflichtet.
Was nicht erfüllt wurde, berichtet Novosti, ist die Verpflichtung des Staates. Die Regierung Serbiens hat im Oktober 2017 eine Entscheidung verabschiedet, die sie verpflichtet, Renten- und Krankenversicherungsbeiträge für alle Mitarbeiter von Galenika zu zahlen, die sich auf einen Zeitraum von etwa acht Monaten im Jahr 2013 beziehen. Der Staa that dies noch nicht getan, was ein großer Problem darstellt. Arbeitnehmer, die alle Bedingungen erfüllen, können nicht in den Ruhestand gehen, während diejenigen im Eltern- oder einem längeren Krankenurlaub kein Eltern-, bzw. Krankengeld beziehen können, berichtet Novosti.
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