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Gesetzentwurf zur Lobbyarbeit veröffentlicht - Öffentliche Diskussion bis 16. April

Quelle: eKapija Dienstag, 27.03.2018. 11:43
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Abbildung (FotoAndrey Popov/shutterstock.com)Abbildung


Das Justizministerium gab bekannt, dass es am Freitag, 23. März 2018, eine öffentliche Diskussion über den Gesetzentwurf zur Lobbyarbeit gestartet hat, die bis zum 16. April dauern wird.

Das Hauptziel des Gesetzesentwurfs sei es, einen klaren Rechtsrahmen im Bereich der Lobbyarbeit in Serbien zu schaffen und damit die Mängel des nationalen Rechtssystems zu beheben.

Die Regulierung der Lobbyarbeit sollte zum Schutz des öffentlichen Interesses beitragen, da der Gesetzentwurf die Öffentlichkeitsarbeit der Organe der staatlichen Verwaltung verbessert, die Integrität und Verantwortlichkeit der betroffenen Vertreter des Staates stärkt und das Vertrauen der Bürger in die Entscheidungen erhöht, unterstreicht man in der Mitteilung.


Bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs wurden die Texte der von Serbien ratifizierten internationalen Verträge und die entsprechenden EU-Verordnungen verwendet. Auch die Verabschiedung des Gesetzes über Lobbying ist im Aktionsplan für Kapitel 23 vorgesehen und gehört zu den Empfehlungen von GRECO.

Der Gesetzentwurf legt fest, dass Lobbying eine Tätigkeit ist, durch welche Einfluss auf die Organe der Republik Serbien, autonomer Provinz und lokaler Selbstverwaltungen, öffentliche Einrichtungen und unabhängige Institutionen, öffentliche Unternehmen und Wirtschaftsunternehmen, Institutionen und andere Organisationen ausgeübt wird, deren Gründer die Republik Serbien, die autonome Provinz oder eine lokale Selbstverwaltungseinheit ist. Im Prozess der Verabschiedung von Gesetzen, anderen Verordnungen und allgemeinen Gesetzen, die in die Zuständigkeit der genannten Organe fallen, um die Interessen von Lobbyisten zu verwirklichen, im Einklang mit dem Gesetz.

Lobbying kann voneiner natürlichen Person durchgeführt werden, die für die Aktivität in Übereinstimmung mit dem Gesetz autorisiert ist, d. H. Einem Lobbyisten, und einer Geschäftseinheit oder einer Vereinigung, die zur Durchführung von Lobbying-Aktivitäten berechtigt ist.
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